Deutsche Anwälte stellen Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg
Mit der Strafanzeige wegen Volksverhetzung soll Facebook gewzungen werden, sich an hierzulande geltendes Recht zu halten. Außerdem wurde ein Bußgeld von 150 Millionen Euro beantragt. Kommt Zuckerberg am Freitag wie geplant nach Berlin, könnte ihm die Verhaftung drohen.
Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun hat gemeinsam mit seinem Kölner Berufskollegen Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke gegen Mark Zuckerberg Strafanzeige gestellt. Sie werfen dem Facebook-Chef vor, dass sein Unternehmen trotz gegenteiliger Zusagen gegenüber den Justizministern vor einigen Wochen weiterhin Inhalte verbreitet, die gegen deutsches Recht verstoßen. “Das Argument der Behörden, dass Mark Zuckerberg in Deutschland nicht greifbar ist, kann aktuell nicht gelten, da Zuckerberg am kommenden Freitag in Berlin erwartet wird. Wir sind sehr zuversichtlich, mit unserer Strafanzeige auch erfolgreich zu sein, denn dieses Thema muss nicht nur angegangen werden – es muss endgültig geklärt werden”, so Solmecke.
Im Herbst hatte Facebook nach einem Treffen mit Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigt, gegen die Verbreitung rassistischer Kommentare schärfer vorgehen zu wollen. Unter anderem kündigte Facebook eine Partnerschaft mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) an. Dieser Verein befasst sich mit dem Jugendschutz in Online-Medien. Im Januar hatte das Unternehmen dann eine Initiative für Zivilcourage Online gestartet, mit der es Organisationen, die sich gegen Online-Extremismus engagieren, mit mehr als einer Million Euro finanziell unterstützen und ihnen in Bezug auf Marketing-Aktivitäten unter die Arme greifen will. Außerdem arbeitet das US-Unternehmen seitdem mit einer Bertelsmann-Tochter zusammen, die Einträge auf rechtswidrige Äußerungen prüfen soll.
Die beiden Anwälte lassen allerdings durchblicken, dass diese Aktionen eher öffentlichkeitswirksame Feigenblätter sind. Am grundlegenden Problem ändere sich dadurch nichts. “Facebook verbreitet weiterhin Inhalte, die gegen deutsches Recht verstoßen. Insgesamt haben Chan-jo Jun und ich über 300 Fälle gesammelt, die jeweils gegen deutsches Recht verstoßen, aber angeblich nicht gegen die Facebook-Gemeinschaftsrichtlinien. Facebook behauptet zwar, deutsches Recht anzuwenden, verbreitet aber dennoch Gewaltdarstellungen, Gewaltaufrufe, Hetze und Propaganda von Terrororganisationen“, so Solmecke in einer Stellungnahme.
“Facebook hat vor einigen Wochen gegenüber dem Justizminister versprochen, deutsches Recht zu akzeptieren. Facebook-Manager weigern sich aber trotzdem noch heute, es anzuwenden. Wenn wir linke oder rechte Gewaltaufrufe, Volksverhetzung, Verleumdungen, anonyme Hetzseiten oder Gewaltdarstellungen melden, bekommen wir von Facebook noch immer wieder die gleiche Antwort: Es verstößt nicht gegen unsere Gemeinschaftsrichtlinien. Das ist nicht Unvermögen, das ist eine angeordnete Linie”, erklärt Rechtsanwalt Chan-jo Jun.
Anzeigen gegen die in Deutschland tätigen Manager und die drei Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH hat die Staatsanwaltschaft Hamburg eingestellt. Sie begründete das damit, dass das Finanzieren des Portals keine Beihilfe für die Verbreitung der Inhalte sei. Nach Ansicht der beiden Anwälte ist daher jetzt die Ausweitung des Verfahrens auf die ausländischen Gesellschaften und deren Manager nötig.
Laut Anwalt Chan-jo Jun wurden Links und Screenshots persönlich an die Manager geschickt, erst per Einschreiben und schließlich über deren Anwälte. „Adressaten waren dabei auch Mark Zuckerberg und die Manager für Public Policy. Selbst dann wurden die Inhalte noch weiter im Netz verbreitet. Das zeigt einerseits, dass die Mechanismen im Portal noch immer nicht funktionieren, aber andererseits, dass das Management auch nicht bereit ist, deutsches Recht über die eigenen Regeln zu stellen.” Der Anwalt zitiert Insider, die berichten, Facebook sei „von einem amerikanischen Verständnis zur Meinungsfreiheit“ geprägt. Da im deutschen Grundgesetz aber die Menschenwürde an erster Stelle stehe, kollidiere hier die amerikanische mit der deutschen Rechtsauffassung.
“Da die Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich gegen die Facebook-Verantwortlichen der deutschen GmbH nicht ermitteln will, haben wir nun Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg persönlich erstattet”, begründet Solmecke. “Für Straftaten, die in einem Unternehmen begangen werden, sind die Handelnden und deren Vorgesetzte verantwortlich. Mark Zuckerberg ist als Vorstandsvorsitzender der Facebook Inc. der höchste Manager. Für die Inhalte sind daneben weitere Manager zuständig und verantwortlich, wie etwa der Nordeuropa-Chef Martin Ott, gegen den ebenfalls noch ermittelt wird. Darüber hinaus werden wir Rechtsmittel gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die deutschen Facebook-Manager einlegen.”
Die beiden Anwälte haben zudem ein Bußgeld in 150 Millionen Euro gegen die Facebook-Betreiber in Dublin und Menlo Park beantragt. Sie orientieren sich dabei am Bußgeldverfahren gegen Siemens. Das Unternehmen beschäftigte in der Compliance-Abteilung nur sechs Personen. Das war zu wenig, um Schmiergeldzahlungen zu verhindern. Das Bußgeld dafür lag bei einer Milliarde Euro. Das Landgericht München I begründete die Höhe damit, dass die Geldbuße mindestens dem Nutzen entsprechen muss.
Für Facebook nehmen die Anwälte den seit August in Deutschland erzielten Umsatz als Nutzen an. Sie Argumentieren: “Facebook hätte das Geschäft einstellen müssen, wenn sie es nicht schaffen, das Gesetz einzuhalten. Kein Unternehmer in Deutschland kann sich damit herausreden, überfordert zu sein und weiter Geld verdienen.”
“Facebook hat sich unter dem deutschen Druck schon etwas bewegt. Wir müssen jetzt zeigen, dass es nicht ausreicht, das Recht bloß ab und zu einzuhalten”, führt Solmecke aus. “Das lohnt sich auch finanziell, um Geldbußen zu vermeiden”.