Bundestag beschließt Fahrplan für die elektronische Gesundheitskarte

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Mit dem sogenannten E-Health-Gesetz soll das seit 15 Jahren laufende Projekt nun den entscheidenden Schub bekommen. So soll die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Stammdaten der Versicherten binnen zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Auch Fristen für zahlreiche weitere Schritte werden gesetzt.

Der Deutsche Bundestag hat gestern das sogenannte E-Health-Gesetz in seiner vom Gesundheitsausschuss beschlossenen Fassung (PDF) verabschiedet. Dafür stimmten die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD, dagegen die der Linken. Die Grünen enthielten sich. Mit dem Gesetz soll das seit mittlerweile 15 Jahren in Arbeit befindliche Projekt nun den entscheidenden Schub bekommen.

eGK (Kartengrafik: Gematik GmbH)
Bundestag beschließt Fahrplan für die elektronische Gesundheitskarte (Kartengrafik: Gematik GmbH)

Das Gesetz sieht vor, dass die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Stammdaten der Versicherten binnen zwei Jahren flächendeckend eingeführt wird. Dieser Schritt wird als unerlässliche Voraussetzung für die elektronische Patientenakte gesehen. Seit 1. Januar 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte für gesetzlich Krankenversicherte Pflicht. Sie enthält aber bisher nur grundsätzliche Angaben wie Name, Alter und Anschrift.

Ab 2018 sollen Inhaber dann auch Daten zu Allergien oder Vorerkrankungen auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen können. Sie stehen dann in Notfällen den behandelnden Einrichtungen umgehend zur Verfügung. Außerdem sollen Medikationspläne erstellt werden können. Ziel dabei ist es, Therapien für Patienten verträglicher zu machen und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern. Personen, die mindestens drei Arzneimittel gleichzeitig verschrieben bekommen, haben ab dann Anspruch auf einen genauen Plan zur Einnahme.

Ab Mitte 2018 sollen zudem die auf der Karte gespeicherten Daten in der Arztpraxis auch mit den Krankenkassen abgeglichen werden können und sich aktualisieren lassen. Ab Januar 2019 kann der sogenannte Medikationsplan dann auch in der Apotheke aktualisiert werden, sofern der Versicherte zuvor dem Datenabgleich zugestimmt hat. Außerdem werden Mindestanforderungen an die von Vertragsärzte nutzbaren Programme festgelegt.

Diesbezüglich hatte der Bitkom bereits im Vorfeld Bedenken angemeldet. Als positiv bewertet der Verband, dass der Gesetzesentwurf grundsätzlich ein dreistufiges Verfahren zur verbindlichen Regelung der Einführung neuer Anwendungen vorsieht. Unzufrieden ist er allerdings damit, dass dies nicht bei allen neuen Anwendungen angewandt, sondern auf den Versichertenstammdatendienst und die Übermittlung elektronischer Briefe beschränkt bleibt.

Firmen wie Cisco bieten schon seit Jahren in anderen Ländern diverse Produkte, Dienste und Konzepte zur Unterstützung der Telemedizin an. Hierzulande fehlten aber bislang die Grundlagen, um die Angebote erfolgreich zu machen (Bild: Cisco).
Firmen wie Cisco bieten schon seit Jahren in anderen Ländern diverse Produkte, Dienste und Konzepte zur Unterstützung der Telemedizin an. Hierzulande fehlten aber bislang die Grundlagen, um die Angebote erfolgreich zu machen (Bild: Cisco).

Außerdem moniert der Verband, dass der Entwurf “keine schlüssigen Antworten zur Überführung der bestehenden Teilnetze im Gesundheitswesen (sogenannte Bestandsnetze) in eine gemeinsame zertifizierte Telematikinfrastruktur liefert.” Und schließlich werden nach Auffassung des Bitkom die vom Bundesministerium für Gesundheit erarbeiteten Vorschläge für Regelung zur Interoperabilität von Gesundheitsanwendungen im Gesetzentwurf nicht hinreichend aufgegriffen.

Die für Ärzte vorgesehenen Anreize sollen dazu beitragen, die Kosten des Gesamtsystems zu reduzieren. So ist beispielsweise ab April 2017 erstmals vorgesehen, dass Ärzte eine Vergütung erhalten, wenn sie Kollegen Röntgenaufnahmen digital übermitteln oder Online-Sprechstunden anbieten. Für letzteres prüft der Bewertungsausschuss bis 30. Juni 2016, “inwieweit durch den Einsatz sicherer elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien konsiliarische Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen und bis zum 30. September 2016, inwieweit durch den Einsatz sicherer elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien Videosprechstunden telemedizinisch erbracht werden können.”

Auch diese Healthpresence genante Kabine ist Teil von Ciscos Bemühungen um den Bereich Telemedizin. In ihr kann ein Arzt Patienten tatsächlich aus der Ferne "behandeln" (Bild: Cisco)
Auch diese “Healthpresence” gennante Kabine ist Teil von Ciscos Bemühungen um den Bereich Telemedizin. In ihr kann ein Arzt Patienten tatsächlich aus der Ferne “behandeln” (Bild: Cisco).

Den vom Bitkom im September veröffentlichten Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage zufolge steht eine große Mehrheit der Deutschen zusätzlichen Funktionen für die elektronische Gesundheitskarte aufgeschlossen gegenüber. Beispielsweise wollen 92 Prozent, dass auf der Karte die Blutgruppe vermerkt wird. 88 Prozent halten es für sinnvoll, dass Informationen zu Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten darauf festgehalten werden und 84 Prozent begrüßen, dass die Karte Angaben zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten enthält. 76 Prozent sind zudem der Ansicht, dass Informationen über Implantate oder Prothesen auf der Karte gespeichert sein sollten und 67 Prozent wünschen sich das für Hinweise zu chronischen Erkrankungen.

Laut Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder hat die Karte aber nicht nur organisatorische und verwaltungstechnische Vorteile, sondern kann auch Leben retten: “Rund 20.000 Menschen verlieren jedes Jahr ihr Leben, weil vorhandene Hinweise auf Medikamentenunverträglichkeit dem behandelnden Arzt nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Speicherung entsprechender Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte macht das Leben für Patienten und Ärzte nicht nur leichter, sie wird Leben retten.”

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