Facebook will ein bisschen gegen rassistische Kommentare vorgehen
Dazu geht Facebook eine Partnerschaft mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter ein und beteiligt sich an einer Task-Force zur Löschung ausländerfeindlicher Inhalte. Juristen halten die angekündigten Maßnahmen von Facebook gegen Hasskommentare dennoch für unzureichend; sie erfüllten zudem nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Nach einem Treffen mit Bundesjustizminister Heiko Maas hat Facebook Maßnahmen gegen die Verbreitung rassistischer Kommentare angekündigt. Unter anderem will sich das Social Network an einer Task-Force beteiligen, die ausländerfeindliche Inhalte und Hassparolen finden und entfernen soll, wie Reuters berichtet. In einer Stellungnahme, die dem Nachrichtendienst vorliegt, kündigt Facebook zudem eine Partnerschaft mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) an. Der Verein befasst der sich mit dem Jugendschutz in Online-Medien. Facebook werde zudem de Gegendarstellungen zu extremistischen Äußerungen fördern. “Facebook ist davon überzeugt, dass soziale Medien effektiv dafür eingesetzt werden können, um Ansichten wie Fremdenfeindlichkeit zu diskutieren und zu hinterfragen”, zitiert Reuters.
Laut Facebook verbreite nur eine kleine Minderheit der 27 Millionen Facebook-Nutzer in Deutschland nicht akzeptable “Meinungsäußerungen”. Außerdem weist es darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen schon jetzt “Hassreden gegen bestimmte Gruppen” verbieten. “Facebook löscht Inhalte dieser Art, wenn sie gemeldet werden”, erklärte demnach das Social Network. Zu der von Bundesminister Maas bereits im August geforderten, unverzüglichen Löschung von extremistischen Einträgen machte das Unternehmen laut Reuters gestern jedoch keine Angaben.
Maas sagte auf einer Pressekonferenz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in dem Sozialen Netzwerk zu begegnen sei eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und er freue sich, dass Facebook nun seinen Beitrag dazu leiste. Juristen beurteilen die nun angekündigten Maßnahmen dagegen etwas kritischer. Der Kölner Anwalt Christian Solmecke https://www.wbs-law.de/internetrecht/angekuendigte-massnahmen-von-facebook-gegen-hasskommentare-sind-unzureichend-63036/ etwa stuft sie schlichtweg als unzureichend ein, da Facebook als Plattformbetreiber seinen ihm nach deutschen Gesetzen auferlegten Pflichten nicht nachkomme.
Laut Solmecke tragen die angekündigten Maßnahmen nicht dazu bei, das geltende Recht umzusetzen. “Das Problem der Hasskommentare ist nicht durch vermehrte Gegenreden in den Griff zu bekommen. Dieser Ansatz ist unzureichend, wenn es sich bei den Äußerungen bereits um Straftaten handelt. Internetnutzer, die sich wegen Volksverhetzung im Internet strafbar machen, werden nicht mit einer bloßen Gegenrede zum Umdenken oder gar Löschen der Posts bewegt werden können. Hinzu kommt, dass diese Lösung eindeutig gegen deutsche Gesetze verstößt. Facebook ist als Plattformanbieter verantwortlich und in der Pflicht zu löschen. Das Netzwerk darf seine Verantwortung nicht auf die Nutzer übertragen”.
Die weiteren Maßnahmen begrüßt Solmecke zwar als positiv und lobenswert, klassifiziert sie aber lediglich als “begrüßenswerte Zusatzmaßnahmen.” Sie offen als reine PR-Maßnahme oder gar Augenwischerei abzutun, geht ihm wohl zu weit, die Einschätzung ist aber zwischen den Zeilen seiner Stellungnahme herauszulesen. Denn, so Solmecke weiter, “helfen auch diese Maßnahmen nicht darüber hinweg, dass Facebook zur Löschung verpflichtet ist und dies bei vielen Kommentaren, die als strafrechtlich relevant einzustufen sind, nicht tut. Damit verstößt Facebook eindeutig gegen das Gesetz.”
Sollte Facebook es bei den nun angekündigten Maßnahmen belassen, müssten laut Solmecke rechtliche Schritte gegen das Netzwerk eingeleitet werden. Denn laut Gesetz haftet Facebook als Plattformbetreiber als sogenannter Störer. Das heißt, dass es, sobald es Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, hat, diese löschen muss. Das Gesetz sei diesbezüglich eindeutig, eine Alternative gebe es für Facebook nicht. “Konkret käme ein Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Beihilfe zur Volksverhetzung durch Online-Halten der Kommentare in Frage”, so Solmeckes Fazit.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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