Rundfunkbeitrag: Bei Zwangsvollstreckung ist Eintrag ins Schuldnerverzeichnis korrekt
Das hat der Bundesgerichtshof festgestellt. Mit seiner Entscheidung (Aktenzeichen I ZB 64/14) kippt er ein Urteil des Landgerichts Tübingen. Dieses hatte die Eintragung im Wesentlichen wegen formaler Mängel abgelehnt. Einen Verwaltungsakt, der die grundsätzliche Beitragspflicht feststellt, hält der BGH nicht für erforderlich.
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