GEMA hat keinen Anspruch auf Vergütung durch Youtube

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YouTube (Bild: Youtube)

Die Verwertungsgesellschaft hatte 0,375 Cent pro Video mit Musik aus ihrem Repertoire gefordert, das auf Youtube wiedergegeben wird. Das Landgericht München stuft Youtube jedoch als Hostprovider ein. Diese sind für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte nicht unmittelbar verantwortlich. Daher muss die Google-Tochter nichts bezahlen.

Youtube hat im Streit mit der GEMA einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht München hat am Dienstag die Schadenersatzforderung der Verwertungsgesellschaft zurückgewiesen. Sie hatte einem Bericht von Reuters zufolge einen Betrag von 0,375 Cent pro Video mit Musik aus ihrem Repertoire, das auf Youtube wiedergegeben wird, gefordert. Auf dieser Grundlage hatte die GEMA eine Entschädigung von insgesamt 1,6 Millionen Euro errechnet und gefordert.

Der von der GEMA beanstandete, alte Sperrhinweis auf Youtube  (Screenshot: ITespresso)
Der von der GEMA beanstandete, alte Sperrhinweis auf Youtube (Screenshot: ITespresso)

Der Süddeutschen Zeitung zufolge habe das Gericht habe den Status von Youtube als sogenannter Hostprovider bestätigt, der eine Online-Plattform zur Verfügung stellt, aber nicht unmittelbar für die von Nutzern eingestellten Inhalte verantwortlich ist. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor Reuters zufolge kann die GEMA die Entscheidung auch noch anfechten. Ob sie das tut, ist noch offen: Eine GEMA-Sprecherin erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung an, man werde das weitere Vorgehen prüfen.

Der Streit zwischen Youtube und der GEMA um eine Per-Stream-Vergütung für urheberrechtlich geschützte Musikstücke beschäftigt aber nicht nur das Landgericht München. Eine weitere Klage wird derzeit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt. Dort wird für heute mit einem Urteil gerechnet.

Der von Youtube leicht modifizierte Sperrhinweis (Screenshot: ITespresso.de)
Der von Youtube leicht modifizierte, neue Sperrhinweis (Screenshot: ITespresso.de)

Bislang hat der Streit dazu geführt, dass Youtube in Deutschland eine Vielzahl von Videos blockiert, weil sie “Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten”. Diesen seit 2014 für die Sperrtafeln verwendeten Text hatte die GEMA ebenfalls vor Gericht erstritten. Die ursprüngliche Formulierung legte laut GEMA die Vermutung nahe, sie sei für die Sperrungen verantwortlich, obwohl Youtube sie selbst vornehme und vornehmen müssse, weil es keine Vergütung zahlen wolle. Dieser Einschätzung schloss sich im Mai das Oberlandesgericht München an. Auch dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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