Vermeintliches Update für WhatsApp führt in die Abofalle
Handy-Abonnements jubeln die Betrüger Verbrauchern schon länger unter, neu ist laut Verbraucherzentrale Sachsen nun jedoch WhatsApp als Verbreitungsweg. Folgen Nutzer dem Link, mit dem vermeintlich neue Funktionen angeboten werden, schließen sie ein – rechtlich allerdings ungültiges – Abo für 4,99 Euro pro Monat ab. Die sollten sie laut Verbraucherzentrale keinesfalls bezahlen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Nutzer von WhatsApp vor Nachrichten gewarnt, die vermeintlich neue Funktionen offerieren, tatsächlich aber dazu führen, dass teure Abonnements abgeschlossen werden. Laut Katja Henschler, Sprecherin der Verbraucherzentrale Sachsen, reicht es zum Abschluss des Abos aus, den in der Nachricht enthaltenen Link aufzurufen.
Die Betrugsmasche ist zwar grundsätzlich unabhängig von WhatsApp, den Verbraucherschützern zufolge aber gefährlich, da sie auf diesen Kommunikationskanal neu ist. Sie halten es zudem für “perfide”, dass Anwender zum Weiterleiten der Nachricht an Freunde aufgefordert werden.
Das Abzock-Abonnement wird über WAP-Billing abgerechnet. Das Bezahlsystem für mobile Endgeräte basiert auf dem überlebten Wireless Access Protocol. Da es dabei keine Sicherheitsüberprüfung gibt – etwa in Form einer PIN-Eingabe – fällt es den Betrügern leicht, zum Erfolg zu kommen. Abgerechnet wird dann über die Mobilfunkrechnung.
Betroffenen empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen, der Forderung sowohl gegenüber ihrem Mobilfunkanbieter als auch gegenüber dem Drittanbieter zu widersprechen und den strittigen Betrag nicht zu zahlen. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, könne man bis zu acht Wochen nach Erhalt der Rechnung ein Rückbuchung veranlassen – müsse dann aber natürlich den rechtmäßig abgebuchten Teil des Rechnungsbetrags an den Telekommunikationsdienstleister überweisen.
“Wer sich zukünftig vor solchem Ärger schützen will, kann eine so genannte Drittanbietersperre einrichten lassen”, rät Henschler. Dazu könne man sich formlos an seinen Mobilfunkanbieter wenden. Die Einrichtung sei kostenlos und jeder Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet. Auf Nachfrage ermöglichten manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Eine solche Sperre verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, so dass dieser keine Forderungen stellen kann.
[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]