Deutschland wartet bei Vorratsdatenspeicherung auf Vorgaben aus Brüssel

Der Süddeutschen Zeitung gegenüber hat Justizminister Heiko Maas am Wochenende Pläne der Bundesregierung zu einem deutschen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung bestritten. Ferner gebe es keine konkreten Verhandlungen zwischen dem Justiz- und dem Innenministerium, von denen Der Spiegel berichtet hatte. Aktuell gebe es zum Thema Vorratsdatenspeicherung “nichts Neues”.
Maas bestätigte der Süddeutschen zufolge lediglich, dass er seit “mehr als einem Jahr mit Innenminister Thomas de Maizière über die Probleme des Sammelns und Speicherns von Telefon- und Internetdaten” spreche. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der vor etwa einem Jahr die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hatte.
Der EuGH begründete seine Entscheidung damals damit, dass die Richtlinie einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Inhalte darstellt, der nicht wie verlangt auf das absolut Notwendige begrenzt sei. Damit stellten die Richter auch klare Grenzen für eine neue Richtlinie auf.
Sie darf sich zum Beispiel nicht generell auf sämtliche Personen, elektronische Kommunikationsmittel und Verkehrsinformationen erstrecken. Vielmehr muss eine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme mittels des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorgenommen werden. Den Richtern fehlten überdies objektive Kriterien, die den Zugang der verantwortlichen Behörden regeln und festlegen, welche Straftaten so gravierend sind, dass sie die Vorratsdatenspeicherung und somit einen schweren Eingriff in Grundrechte legitimieren.
Sie kritisierten jedoch auch das Garantien dafür fehlen, dass die Daten wirksam vor Missbrauch, vor unberechtigtem Zugriff und unberechtigter Verwendung geschützt sind. Die für ungültig erklärte Richtlinie erlaubte es Diensteanbietern, bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen wirtschaftliche Erwägungen zu berücksichtigen.
Laut dem Bericht bemüht sich die Bundesregierung aktuell um eine “belastbare Aussage” der EU-Kommission, “ob sie eine neue Richtlinie vorlegt”. Bislang habe man aber noch keine konkreten Reaktionen bekommen. Die Bundesregierung werde jedoch erst nach einer Antwort aus Brüssel über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.
In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige Regierung konnte sich anschließend nicht auf eine Neufassung einigen. Seit dem Urteil des EuGH, also seit März 2014, ist jedoch auch kein EU-Staat mehr verpflichtet, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen.
Die Vorratsdatenspeicherung wird aber weiterhin als ein adäquates Mittel im Kampf gegen den Terrorismus betrachtet. Die Attentate auf eine Redaktion und einen Supermarkt in Paris Anfang Januar, bhatten die Diskussionen darüber neu entfacht. Bundesinnenminister de Maizière gilt als Befürworter.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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