Berlin setzt Verbot gegen Fahrdienst-App Uber vorerst nicht durch

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Das in der vergangenen Woche gegen den Fahrdienst Uber verhängte Verbot wird bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Berlin vorläufig nicht durchgesetzt. Mittels der gleichnamigen App kann Uber daher zumindest vorübergehend wieder Mitfahrten in Berlin und Hamburg anbieten.

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Fabien Nestmann, General Manager von Uber Deutschland, kündigte an, Uber werde sich weiter gegen die “veralteten Regeln” wehren, die vor der Erfindung des Smartphones aufgestellt worden seien. Bei Uber habe Sicherheit oberste Priorität, daher sei auch jeder Fahrer der Uber-Plattform versichert.

Donnerstag vergangene Woche hatte das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) den Fahrdienst verboten. Die Unterlassungsverfügung wurde unter anderem mit sicherheitsrechtlichen Bedenken begründet. “Der Schutz des Fahrgastes hat Priorität”, hieß es dazu in einer Erklärung des Berliner Senats. Die Behörde könne nicht tolerieren, dass sich Fahrgäste “in die Obhut von nicht überprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begeben und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt sind”.

Die Begründung bezog sich darauf, dass ein Fahrer versäumt haben könnte, seiner Versicherung den gewerblichen Verwendungszweck zu melden. Ein Sprecher der deutschen Versicherungswirtschaft widersprach in diesem Punkt und wies darauf hin, dass der Haftpflichtversicherungsschutz auch dann greift, wenn der Versicherte eine seiner vertraglichen Pflichten verletzt hat.

Uber legte Widerspruch gegen das Verbot ein. Das Unternehmen argumentiert zudem, es betreibe keinen Taxidienst. Als Online-Plattform vermittelt Uber sowohl Limousinen mit professionellen Chauffeuren (UberBlack) als auch Pkws mit privaten Fahrern (UberPop). Uber behält eine 20-prozentige Provision vom Fahrpreis ein.

Dennoch ist zumindet UberPop meist billiger als ein herkömmliche Taxifahrt. Das hatte bereits im Juni den Widerstand der Taxifahrer hervorgerufen: Sie hatten in Deutschland in Berlin und Hamburg, aber zum Beispiel auch in London, Paris, Mailand, Madrid, Lissabon, Sao Paulo und Chicago mit Streiks protestiert. Der eutsche Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) bezeichnet Nutzer von Mitfahr-Apps wie Uber, WunderCar oder Lyft, deren wesentliches Merkmal ihm zufolge “die Ausführung von Beförderungen in gewerblicher Form ist, ohne aber die dafür geltenden Regeln zu beachten”, als Schwarzkonkurrenz, die das reguläre Geschäft ernsthaft gefährde.

Dieter Schlenker, ehrenamtlicher Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG, gab damals zudem zu Bedenken, dass zum Einen die Beförderungspflicht, die jeden Taxifahrer dazu verpflichtet, jeden Fahrgast mitzunehmen, durch Apps wie Uber abgeschafft würde, zum Anderen aber die Preisbildung alleine dem Markt überlassen würde. “Mit Uber würden Weihnachten und Silvester oder auf dem Lande die Preise explodieren, dann kann sich nicht mehr jeder ein Taxi leisten”, so Schlenker.

Der Genossenschafts-Chef erklärt zuderm: “Wir wissen, dass Start-up-Apps wie MyTaxi und Uber gern von Fahrern genutzt werden, die schon früher keiner Taxizentrale angeschlossen waren und sich oft keinem übergeordneten Qualitätsmanagement unterstellen. Kommt es zu Problemen, haben Kunden keine Taxizentrale, die hilft.”

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