Bundesnetzagentur sorgt für mehr Konkurrenz auf der letzten Meile

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Breitband (Bild: Shutterstock / Ensuper)

Die Bundesnetzagentur hat heute die Grenze von 1 MBit/s für die Errichtung von zusätzlichen Kabelverzweigern auf dem sogenannten Verzweigungskabel auf 30 MBit/s angehoben. Die Kabelverzweiger sind die grauen Kästen am Straßenrand, von dort läuft das allerletzte Stück Kupferkabel bis zum Endkunden. Indem Telekom-Wettbewerber so bessere Zugangsmöglichkeiten zur Teilnehmeranschlussleitung erhalten, rückt deren DSL-Einspeisepunkte näher zum Endkunden, was wiederum deutlich höhere Bandbreiten ermöglicht.

Wettbewerber: Deutsche Telekom blockiert Breitbandausbau auf dem Land (Bild: EWE Tel).
EWE Tel hatte sich bei der Bundesnetzagentur über die Gechäftspraktiken der Deutschen Telekom beschwert, die man als Behinderung der eigenen Ausbaupläne empfand (Bild: EWE Tel).

Die Maßnahme soll insbesondere den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten vorantreiben. In diesem Umfeld erhalten Wettbewerber der Telekom damit nämlich zugleich bessere Möglichkeiten, sich an Ausschreibungen zu beteiligen und die Versorgungsauflagen der Förderrichtlinien erfüllen zu können.

“Die Herausforderungen einer flächendeckenden Breitbanderschließung können nicht von einem Unternehmen alleine, sondern nur in einer gemeinsamen Anstrengung aller Marktakteure gestemmt werden. Wir wollen deshalb, dass der Ausbau von modernen Breitbandnetzen von möglichst allen Netzbetreibern zügig vorangetrieben werden kann, um die Breitbandziele der Bundesregierung zu erreichen. Ich gehe daher davon aus, dass unsere Entscheidung unverzüglich umgesetzt wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf schnelle Internetanschlüsse warten, haben für Verzögerungen sicherlich kein Verständnis”, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung.

Außerdem ist vorgesehen, dass die Telekom unter bestimmten Bedingungen auf Wunsch und gegen Kostenerstattung eines Wettbewerbers den Verlauf ihrer Anschlussleitungen ändern muss, um diese für die Übertragung hoher Bandbreiten tauglich zu machen. Davon profitieren insbesondere Hausanschlüsse, die aus historischen Gründen an einen weiter entfernten Kabelverzweiger angeschlossen, obwohl später ein näher gelegener im Ort errichtet wurde.

Die von Mitbewerbern geforderte Möglichkeit zur Änderung der Signalrichtung bei der Übertragung von DSL konnte laut Bundesnetzagentur aufgrund der Gefahr von Störungen im Netz nicht angeordnet werden. Die Bundesnetzagentur betont zudem, dass sie darauf geachtet habe, dass die verbesserten Zugangsmöglichkeiten zum Anschlussnetz der Telekom den Einsatz der Vectoring-Technik nicht behindern.

Das niedersächsische Unternehmen EWE Tel hatte im Mai die Bundesnetzagentur angerufen, weil es sich mit der Deutschen Telekom vertraglich nicht einigen konnte. Die Behörde ist nun überwiegend den Vorschlägen von EWE TEL gefolgt. Dessen Geschäftsführer Norbert Westfal begrüßt die Entscheidung daher erwartungsgemäß. Allerding können sich auch die anderen Wettbewerber freuen: Denn laut Bundesnetzagentur kommt der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zu: Falls sich vertragliche Vereinbarungen mit der Telekom nicht erreichen lassen, können andere Wettbewerber die neuen Zugangsbedingungen nun ebenfalls anordnen lassen.

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