Gericht untersagt Microsoft Nutzung des Namens SkyDrive

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Ein britisches Gericht hat sich im Streit um den von Microsoft für seinen Cloud-Speicherdienst verwendeten Namen “SkyDrive” auf die seite des Fernsehsenders British Sky Broadcasting (BSkyB) gestellt. Der Sender teilweise zu Rupert Murdochs News Corp gehörende Sender, hatte 2011 geklagt.

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Richterin Sarah Asplin ist zu dem Schluss gekommen, dass “der durchschnittliche Verbraucher” durch die Namensähnlichkeit verwirrt sein könnte und dass die Öffentlichkeit den Eindruck bekomme, die Angebote von Microsoft und Sky kämen aus einer Quelle oder seien in irgendeiner Weise miteinander verbunden. Sie verbietet Microsoft daher, den Namen SkyDrive in der Europäischen Union zu verwenden.

Micrsooft hat im Lauf des Prozesses zwar eingeräumt, dass es “eine gewisse Ähnlichkeit” der Namen gebe, wird aber voraussichtlich dennoch Berufung einlegen. Außerdem klagt der Konzern seinerseits: Seiner Meinung nach ist Sky ein deskriptiver Begriff für Clouddienste und als solcher nicht eintragbar, weshalb vier Warenzeichen von Sky gelöscht werden sollen.

BSkyB ist einer der größten europäischen Anbieter von Pay-TV und unter dem Namen Sky auch in Deutschland aktiv. Auch Mobilanwendungen und Online-Streaming gehören zu seinen Geschäftsbereichen, mit denen vor allem junge Kunden gewonnen werden sollen, die Onlinezugang zu TV-Inhalten als selbstverständlich ansehen. Es gab es sogar einmal einen Cloud-Speicherdienst von Sky. Dieser hieß Sky Store & Share, wurde aber im Dezember 2011 dicht gemacht.

Microsofts Cloud-Speicherdienst SkyDrive war ursprünglich Teil des Windows Live genannten Online-Angebots. 2011 erkannte Microsoft, dass sein Angebot hinter Konkurrenten zurückblieb, und begann, SkyDrive mit Apps und Client-Lösungen zu ergänzen, um mit den Angeboten von Konkurrenten wie Dropbox, Google Drive und Apples iCloud mithalten zu können. Mit Windows 8.1 ist eine emgere Verflechtung des Betriebsssytems mit dem Onlinespeicher vorgesehen.

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]

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