Telekom macht kleinen Rückzieher bei Drosselung von DSL-Anschlüssen

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Die Deutsche Telekom will DSL-Anschlüsse nach Überschreiten eines von der gebuchten Bandbreite abhängigen Highspeed-Volumens statt wie ursprünglich angekündigt auf 384 KBit/s nun ab 2016 nur auf 2 MBit/s drosseln. Damit reagiert die Telekom auf “Sorgen von Kunden”. Nach eigenen Angaben reagiert der Bonner Konzern mit der Anpassung auf die massiven Nutzerproteste durch eine informelle Online-Petition, eine Eingabe beim Petitionsausschuss des Bundestages sowie eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW.

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Die e-Petition zur Netzneutralität und gegen die Plände der Telekom zur Drosselung von DSL-Anschlüssen hatte die erforderliche Anzahl der Mitunterzeichner in Rekordzeit erreicht (Screenshot: ITespresso).

“Wir haben in den vergangenen Wochen einen intensiven Dialog mit unseren Kunden geführt und die Sorgen verstanden. Mit 2 MBit/s liegen wir deutlich über dem Mindestrichtwert aus der Breitbandstrategie der Bundesregierung – wir haben ihn verdoppelt”, sagte Niek Jan van Damme, Deutschlandchef der Telekom. Der neue Wert gelte rückwirkend auch für Verträge, die seit dem 2. Mai 2013 abgeschlossen wurden.

Den seitdem gültigen Geschäftsbedingungen zufolge drosselt die Telekom den DSL-Zugang bei einem 16-MBit/s-Anschluss nach 75 GByte übertragenem Datenvolumen bis zum Ende des Abrechnungszeitraums. Wer dann weiterhin schnell surfen will, muss zuzahlen. Bei Anschlüssen mit 50, 100 und 200 MBit/s liegt die Obergrenze bei 200, 300 beziehungsweise 400 GByte.

“Vor der Einführung 2016 werden wir uns den Durchschnittsverbrauch unserer Kunden genau ansehen und die Inklusivvolumina gegebenenfalls anpassen”, eklärt Michael Hagspihl, Marketingchef der Telekom Deutschland. Noch sei es zu früh, über Details der Tarife in drei Jahren zu sprechen.

Im Kern geht es um die Netzneutralität

Der scheidende Telekom-Chef René Obermann hatte die Kritik an dem Vorhaben unter anderem damit zurückgewiesen, dass Begriffe wie Netzneutralität und Sicherstellung von Wettbewerb in der Debatte dazu missbraucht würden, “einen Flatrate-Anspruch auf unbegrenztes Datenvolumen im Internet zu zementieren”. Die meisten Kunden seien von der AGB-Änderung gar nicht betroffen.

Kritik gibt es allerdings vor allem daran, dass die Telekom den von ihrer eigenen IPTV-Plattform “Entertain” verursachten Datenverkehr nicht auf das Highspeed-Volumen anrechnen will. Dadurch bevorzuge der Konzern eigene Dienste und benachteilige Wettbewerber, lautet der Vorwurf.

Die Telekom verteidigt sich damit, dass andere Inhalteanbieter gegen Gebühr ebenfalls die Möglichkeit hätten, ihr Angebot nicht auf das Datenvolumen anrechnen zu lassen. Kritiker sehen dadurch allerdings den Grundsatz der Netzneutralität verletzt, der eine bestmögliche Übertragung jedes Datenpakets unabhängig von Sender, Empfänger und Inhalt vorsieht.

In diesem Punkt weiche die Telekom auch jetzt “kein einziges Bit von ihrer Linie ab”, heißt es in einer Mitteilung des Vereins Digitale Gesellschaft. Er hält die nachträgliche Anpassung der Drosselungsrate lediglich für ein “Ablenkungsmanöver” und ein taktisches Zugeständnis.

“Die ursprünglich angekündigten 384 KBit/s sind im Jahr 2016 mit einer Sperre gleichzusetzen. Mit 2 MBit/s wird man 2016 aber auch nicht mehr als E-Mails lesen können. Videos, größere Downloads, die Synchronisierung von Daten in der Cloud, Livestreams und Spiele sind dann nicht mehr möglich”, sagt Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e.V. Er sieht die Politik in der Pflicht. Sie soll die Netzneutralität gesetzlich festschreiben und die Bundesnetzagentur beauftragen, sie gegenüber der Deutschen Telekom durchzusetzen.

[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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