Bundestag winkt kastriertes Leistungsschutzrecht durch

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat dank der Stimmen der schwarz-gelben Koalition den Bundestag passiert – allerdings in abgeschwächter Form. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 293 Abgeordnete für und 243 gegen das Gesetz aus, drei enthielten sich. Die Entschließungsanträge der SPD (17/12546), der Linksfraktion (17/12547) und der Grünen (17/12548) fanden Keine Mehrheit.
Die SPD wollte den “gebotenen Interessenausgleich zwischen den Rechten von Presseverlegern und Journalisten, den Diensten der Informationsgesellschaft und der Informationsfreiheit herstellen”. Die Linke hatte verlangt, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und stattdessen andere Vorschläge zu machen, um Urheber angemessen zu vergüten. Auch die Grünen sprachen sich gegen das Leistungsschutzrecht aus. Sie plädierten für einen runden Tisch zur Frage der Finanzierung journalistischer Inhalte im Internet.
Die Bundesregierung sieht in der Neuregelung einen Schutz vor “systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung” durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte in ähnlicher Form wie Suchmaschinen aufbereiten. Deren Geschäftsmodell sei “in besonderer Weise darauf ausgerichtet”, für die eigene Wertschöpfung “auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen”.
Der Ende August vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage war am Dienstag überraschend geändert worden. Ursprünglich sah er vor, dass Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren wie Google künftig für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen müssen, die wiederum die Urheber der Texte daran beteiligen sollen. Erwerben die Anbieter keine Nutzungslizenz, können die Verlage auf Unterlassung klagen.
Mit der kurzfristzig vorgenommenen Änderung wurde der Gesetzentwurf aber deutlich aufgeweicht: Denn “einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” sind nun von der Regelung ausgenommen und bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese von Google verwendete Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.
Was unter “kleinste Textausschnitte” zu verstehen ist, müssen die Verlage zudem selbst mit Google oder ähnlichen Anbietern aushandeln. Eine exakte Definition gibt es im Gesetzt nicht. Das sorgt schon von Anfang an für Rechtsunsicherheit sorgt. Die Folge könnte eine neue Abmahnwelle sein.
Die Verlegerverbände BDZV und VDZ begrüßten den Bundestagsbeschluss dennoch. “Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt”, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
Der Bitkom übte hingegen scharfe Kritik: “Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt”, schimpft Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. “Nach den zahlreichen Änderungen ist nun völlig unklar, was mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden soll.”
Auch Google-Sprecher Kay Oberbeck erneuerte seine Kritik: Auch wenn Suchergebnisse in bewährter Form zwar weiterhin nicht erfasst werden sollen, bleibe das Gesetz “schädlich für Nutzer und kleine Unternehmen”. “Jetzt liegt es am Bundesrat, einen dauerhaften Schaden für das Internet in Deutschland zu verhindern.” Oberbeck appelliert an den Bundesrat, da dieser das umstrittene Gesetz noch blockieren könnte. Das Gremium will 6. März im Rechtsausschuss und am 22. März im Plenum darüber beraten.
Die Positionen von Google und den Verlegerverbänden lassen sich auf den Webseiten www.google.de/campaigns/deinnetz/ und www.pro-leistungsschutzrecht.de nachlesen. Auch die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) informiert online über das Thema.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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