Bundesnetzagentur ermittelt wegen WLAN-Routern gegen die Telekom

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Nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen haben Telekom-Kunden grundsätzlich das Recht zu entscheiden, welche Telefone oder Router sie mit ihren Telefonanschlüssen verbinden. In einem Schreiben an die Vertriebspartner soll die Telekom jedoch Anfang März vorgeschrieben haben, dass die beiden Produkte “Call&Surf IP” und “Entertain IP” nur an Interessenten abgegeben werden, die “den passenden Router bestellt oder bereits im Bestand” haben. Sei dies nicht der Fall, dürfe nur ein Analog- oder ISDN-Anschluss verkauft werden.

Die Telekom weist den Vorwurf laut dem Bericht der Wirtschaftswoche zurück. Sie begründet das Schreiben mit der Sorge um die Qualität. “Wir können den vollen Leistungsumfang eines IP-Anschlusses nur garantieren, wenn alle Komponenten optimal zusammenspielen.”

Kurz zuvor waren drei von der Telekom vertriebene Router-Modelle vom Typ “Speedport” durch eine Sicherheitslücke in der WLAN-Software in die Schlagzeilen geraten. Experten hatten beim Speedport W 504V, Speedport W 723 Typ B und Speedport W 921V eine Schwachstelle entdeckt, über die der unautorisierte Zugriff auf interne Netzwerke möglich ist. Für das Modell Speedport W 921V steht inzwischen ein Firmware-Update zum Download bereit.

[mit Material von Sibylle Gaßner Silicon.de]

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