Hollywood verliert australischen Filesharing-Prozess
Es war der erste australische Prozess, aus dem getwittert werden durfte. Richter Dennis Cowdroy begründete die Erlaubnis mit dem öffentlichen Interesse in Australien und dem Rest der Welt. Noch viel wichtiger aber ist die Begründung des Urteilsspruches, aus dem die beklagte Firma iiNet als Sieger hervorging: Ein Provider sei nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, die seine Kunden begangen hätten. Damit wies das Gericht in Sydney die Klage von insgesamt 34 Filmstudios (vertreten durch den australischen Filmverleih »Roadshow Films«), ab.
Nach australischem Urheberrecht darf jemand, der die Mittel für einen Gesetzesverstoß bereitstellt, auch für den Rechtsbruch Dritter verklagt werden. Dies nutzten die Filmstudios in der Klage, doch Richter Cowdroy sah das eben nicht so. Das Internet selbst sei schließlich nicht das Medium, mit dem Nutzer die Urheberrechtsverletzungen begangen hatten, sondern eher das Bittorrent-System – und dieses könne ein Provider gar nicht kontrollieren.
iiNet-Chef Michael Malone twitterte nach der Urteilsverkündung, wie erleichtert sein gesamtes Team sei – und lud für diesen Abend alle Interessierten zu einem Bierchen ins Pub ein, wie zuvor online versprochen (»Egal wie der Prozess ausgeht, lasst uns einen heben!«). Im Twitter-Thread »iiTrial« zum Prozess und in der entsprechenden Facebook-Gruppe haben sich mittlerweile auch User zusammengefunden zu einer »Justice Dennis Antill Cowdroy Appreciation Society«, die den Richter dafür ehrt, als »Held der Menschen« die Vernunft vor Hollywoods Ansprüche zu stellen. (Manfred Kohlen)