Internet-Kopien: Vater haftet nun doch für volljährige Tochter

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Papa haftet immer. Das jetzt erst im vollen Wortlaut veröffentlichte Urteil von Ende Mai zur Haftung bei der Familiennutzung eines Internetzugangs dürfte beträchtliches Kopfschütteln verursachen.

Das Landgericht Düsseldorf hat nach mehreren Einsprüchen nochmals dem Vater einer erwachsenen Frau, die Online-Urheberrechtsverletzungen beging, eine Pflicht zu »Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen« verordnet. Väter, die ihre PCs also nicht vor Kindern wegsperren können, müssen für das Filesharing auch erwachsener Familienmitglieder geradestehen. Dies meint zumindest die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf.

Der Beschuldigte erklärte zwar, man könne doch nicht erwarten, eine rechtlich mündige Tochter permanent zu überwachen. Doch das Gericht machte klar, dass schon die Bereitstellung des Rechners eine Mitstörerhaftung begründe.

IT-Abteilungen diskutieren nun schon heftig, was ihre Chefs den Mitarbeitern zuvor zusätzlich schriftlich auftragen müssten, um eine Haftung für die illegale Nutzung bereitgestellter Arbeitsplatzrechner zu vermeiden – und ob Schulungen als Erziehungsmaßnahmen zum »Nicht–Filesharing« nötig seien. (Manfred Kohlen)

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