Verfassungsklage gegen Bundestrojaner

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Die Bürgerrechtlerin Winsemann wird bei der aktuellen Verfassungsklage vom Anwalt Frederik Roggan unterstützt. Sie behaupten, das BKA Gesetz (Online-Durchsuchung) greift zu tief in die Bürgerrechte ein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr 2008 Vorgaben formuliert, die der Gesetzgeber im aktuellen Gesetz nicht berücksichtigt hat. Mit dem aktuellen Gesetzespaket ist schon beim Delikt  der einfachen Körperverletzung eine Online-Durchsuchung möglich. Die karlsruher Richter sprachen in der Grundsatzentscheidung vom 27. Februar 2008 von existenziellen Notlagen, die erst den Bruch der Privatsphäre auf dem heimischen PC rechtfertigen.

Darüber hinaus kritisieren die Journalistin und der Anwalt, dass die private Lebensgestaltung nicht mehr geschützt sei. Überwachung der Telekomunikation und die Rasterfahndung sind, laut den Bundesrichtern, nur bei konkreter Gefahrenabwehr erlaubt. Das neue BKA-Gesetz erweitert den Begriff der Gefahrenabwehr jedoch, so dass die Aktivistin und der Anwalt als Vorsitzende der Humanistischen Union nun den Weg einer Verfassungsklage gehen. (Martin Bobowsky)

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