Patent auf “intelligentes Blättern” erteilt
Als Microsoft das Patent rund um die Page-Up und Page-Down-asten einreichte, wimmelte es von Wehgeschrei im Web. Das sei doch Gutenberg zuzuschreiben, jammerte ein Foren-Teilnehmer. Doch es ist alles halb so schlimm: Das Patent, das Microsoft schon im März 2005 einreichte und das jetzt erst erteilt wurde, beschreibt lediglich eine Methode, mit der genau auf die exakt gleiche Stelle der Seite vorher oder nachher geblättert werden kann – ganz egal, welche Darstellungs-Art der Nutzer im Programm ausgewählt hat.
Das nämlich sei in vielen Anwendungen nicht der Fall und führe oft zu ganz unerwarteten Ergebnissen. Wenn der Anwender das Dokument zum Beispiel nur auf Kopfzeilen prüfen wolle, sei er oft mit Herumscrollen beschäftigt, weil er nicht genau an dieselbe Stelle komme. Und tatsächlich: viele Leute nutzen die Cursor-Tasten oder Maus nicht mehr, wenn etwas nicht mehr im sichtbaren Bereich liegt. Das Microsoft-Patent passt sich eben nur dem gesunkenen Verständnis des Computers durch Otto Normalverbraucher an. (mk)

Meine Meinung: Um nicht gegen Microsofts Patent zu verstoßen, würde ich als Software-Anbieter genau das machen, was “Kleinweich” an den Anwendungen kritisiert: immer einen Tick daneben, wenn der Anwender auf die Pgup- oder PgDwn-Taste drückt. Nur eine Zeile drunter oder drüber, und die MS-Anwälte haben keine Handhabe mehr!