Gericht: Wikipedia nicht für Inhalte haftbar
Ein Gericht im US-Bundesstaat New Jersey urteilte zugunsten der Wikimedia, Betreiberin der Online- Enzyklopädie Wikipedia. Die Literatur-Agentin Barbara Bauer hatte gegen das Wissensportal geklagt, weil User dort eine Seite mit sehr negativen Bewertungen ihrer Arbeit veröffentlicht hatten. Beschimpfungen wurden vom Wikipedia-Personal jeweils zeitnah entfernt. Nun stellte sich das Gericht auf die Seite der digitalen Bibliothekare und befand auf der Grundlage des Communications Decency Act (CDA), Section 230, dass auch hier der Betreiber einer Website nicht für Äusserungen von Nutzern haftbar gemacht werden kann.
Das Urteil stärkt klar die Position von Weblogautoren und Forenbetreibern – zumindest in den USA. In Deutschland sind Gerichte weniger einig, ob eine Webseite immer Verlagscharakter habe und eine Prüfungspflicht von Leserbeiträge bestünde, oder ob auch hierzulande jeder selbst für das verantwortlich ist, was er öffentlich sagt.
Meine Meinung: Hier sollte man den gestrengen deutschen Richtern einen Blick über den “grossen Teich” empfehlen: Wer sich durch Äusserungen im Internet beleidigt fühlt, kann nur gegen die Quelle dieser Worte vorgehen, nicht aber gegen eine Plattform. In Deutschland muss diese Form von Rechtssicherheit erst noch geschaffen werden. [Fritz Effenberger]