Urteil: Keine Vorabzensur für Weblogs

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Das Betreiben eines nicht-gewerblichen Weblogs steht nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter der Presse- und Meinungsfreiheit. Der Betreiber braucht Beiträge und Diskussionen nicht vorab kontrollieren, denn das würde Weblogs und Internet-Foren insgesamt in Frage stellen und ihre Existenz gefährden.

Der Kläger wurde laut 123recht.net im Weblog des Verklagten von einem Nutzer unter anderem als »Hassprediger« bezeichnet und forderte den Betreiber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das tat dieser und nahm den Artikel auch vom Netz.

Der Kläger wollte allerdings auch eine Freistellung von den Anwaltskosten durchsetzen, scheiterte damit aber vor Gericht. Dieses erkannte zwar die ehrverletzende Äußerung, stellte aber auch fest, der Weblog-Betreiber sei weder Täter noch Teilnehmer dieser Ehrverletzung und es bestünde kein Unterlassungsanspruch. Überwachungspflichten hätte der Verklagte keine – es bestünde auch bei Blogs mit kritischen Inhalten und provozierenden Diskussionen keine generelle Prüfungspflicht, wie 123recht.net schreibt. Somit könne der Betreiber auch nicht als Störer wegen der Verletzung von Prüfpflichten haften. (Daniel Dubsky)

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