Keine Urheberabgaben auf Drucker – zumindest vorerst
Das OLG Düsseldorf hat im Verfahren um Urheberrechtsabgaben auf Drucker erneut gegen die VG Wort entschieden. Das meldet der Branchenverband Bitkom. Die Verwertungsgesellschaft hatte einen Prozess gegen den Druckerhersteller Canon geführt, weil man für Drucker – je nach Gerät – Abgaben zwischen 10 und 300 Euro fordert, und das rückwirkend bis 2001.
Der Streit schwelt schon seit Jahren und zog bereits mehrere Prozesse nach sich. Dass das OLG nun zugunsten Canons entschied ist nicht ganz überraschend, denn bereits im Januar hatte das Gericht ähnlich geurteilt. Ob das jetzige Urteil lange Bestand hat, bleibt allerdings abzuwarten, denn im Dezember befasst sich schlussendlich der BGH mit dem Problem. Hier war die Vorinstanz das OLG Stuttgart und dieses hatte 2005 zugunsten der VG Wort entschieden. (dd)