Unklare Rechtslage bremst Internetfernsehen
Unklare Rahmenbedingungen und eine nicht genau definierte Rechtslage sind ein Hindernis für das Internetfernsehen. IPTV ist ein Begriff, der in Deutschland noch nicht richtig definiert ist. Eine Studie des Consulting-Unternehmens Goetzpartners kam zu einem erstaunlichen Ergebnis: Die rechtlichen Fragen verhindern eine Massenverbreitung des neuen Mediums. “Derzeit hat es den Anschein, dass die Situation der Rechtssprechung die Diffusion von IPTV verhindern wird”, begründet Marcus Worbs von Goetzpartners gegenüber der Financial Times Deutschland.
Es scheint, als gäbe es hierzulande keine juristisch korrekte Definition dessen, was IPTV eigentlich bedeuten soll. Diese “sind elementare Voraussetzungen für die Massendiffusion und stellen aus heutiger Sicht die größten Barrieren dar”, so Frank Ewerdwalbesloh, Autor der Studie.
Nach Meinung von Goetzpartners wird es zu einer Rundfunkzulassungspflicht für IPTV-Dienste kommen. Dies wäre vor allem für die Telekom problematisch: Die Anteile des Bundes könnten eine mangelnde Staatsferne implizieren. Diese wird jedoch vom Medienrecht vorausgesetzt.
Trotz der Schwierigkeiten wird dem Internetfernsehen eine große Zukunft prophezeit. 6,1 bis 10,8 Millionen Haushalte sollen bis zum Jahre 2010 verbunden sein. Im Jahre 2015 wird IPTV voraussichtlich 30 bis 50 Prozent der TV-Nutzung ausmachen, so die Studie. (mr)