Gerichtsurteil: Ebay-Kunden dürfen Ware persönlich abholen

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Ein Richter hat einem geplagten Kunden Recht gegeben: Dieser bestand darauf, seine erworbenen Fahrradsattel persönlich abzuholen.

Bisher gab es keine genauen Richtlinien dafür, wie genau die Lieferung der ersteigerten Ware bei Ebay erfolgen muss. Deswegen bestand ein Käufer darauf, seine für einen Euro ersteigerten Fahrradsattel persönlich beim Verkäufer abzuholen, da ihm die Versandkosten von acht Euro zu hoch erschienen. Der Verkäufer weigerte sich jedoch und forderte von seinem Kunden wie besprochen neun Euro. Folge: Eine Gerichtsverhandlung.

Ergebnis: Der Käufer bekam Recht. “Der Käufer kann die Ware auch beim Verkäufer abholen, es sei denn, dass eine Abholung von den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen wurde”, entschied ein Gerichtshof in Koblenz (Rheinland-Pfalz). Dem Aktenzeichen 151 C 624/06 zufolge ist ein Abholen nur dann rechtswidrig, wenn es von beiden Seiten vertraglich ausgeschlossen wurde. (mr)

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