Zypries macht Provider bei Tauschbörsennutzung gegenüber Medienindustrie auskunftspflichtig
Schon bei der Umsetzung der zweiten Urheberrechtsnovelle durchliefen die Lobbyistenvorschläge nahezu ohne Änderungen die Instanzen – mit dem Erfolg, dass Computer in Deutschland bald 10 Prozent mehr kosten als im Rest Europas. So kommentierte es wenigstens Oliver Ahrens, Geschäftsführer von Acer Deutschland. Nun will die Bundesjustizministerium erneut Vorschläge der Medienindustrie fast 1:1 umsetzen, berichten verschiedene Nachrichtenagenturen – und Internet-Provider zum Thema Tauschbörsennutzung auskunftspflichtig machen.
Brigitte Zypries will die Internet-Provider verpflichten, die Namen von von Tauschbörsennutzern direkt an die Medienindustrie zu übergeben. Der Gesetzesentwurf basiert auf einer EU-Richtlinie von 2004 und wurde heute in Berlin präsentiert.
Zwar sieht geltendes Recht ohnehin einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Verletzung geistigen Eigentums vor, doch nun sollen die “Rechteinhaber” – unter bestimmten Voraussetzungen – den Auskunftsanspruch auch gegen Dritte erhalten. Vorherige polizeiliche Ermittlungen sind nicht mehr nötig, bevor der Nutzer verklagt werden kann. Zypries nannte vor allem “illegale Tauschbörsen” als Grund für die härteren Gesetze. (mk)