Nach aktueller Rechtslage ist es möglich, jemanden zu belangen, der eine Virus oder Wurm versendet hat. Die Versicherungsgesellschaft HUK-Coburg will der Internetrealität Rechnung tragen und bietet ein kostenloses Upgrade bestehender Haftpflichtverträge an.
Allerdings sind damit nicht alle Sorgen vom Tisch: ein funktionierender Virenscanner ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz. (fe)