Gericht: Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

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Das gezielte Abblocken von E-Mails eines bestimmten Absenders kann strafbar sein. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Rechtsstreit zwischen einer Hochschule in Baden-Württemberg und einem früheren wissenschaftlichen Mitarbeiter. Nach dessen Ausscheiden im Jahre 1998 hatte er über die Mail-Server der Hochschule weiterhin mit dort tätigen Dozenten, Wissenschaftlern und Freunden Kontakt gehalten und so z.B. auch über Vereine weitergeleitete Nachrichten Dritter auf seinen Privatrechner erhalten. Im Herbst 2003 wurde ihm seitens der Hochschule die Benutzung der Kommunikationseinrichtungen untersagt, gleichzeitig wurden alle an ihn gerichteten und oder von ihm stammenden Nachrichten, in welchen sein Name im Adressenfeld vorkam, ausgefiltert, ohne dass andere Absender oder Empfänger hiervon unterrichtet worden waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Januar 2004 zuerst die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts der Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses abgelehnt, weil das Unterdrücken derartiger Sendungen nur bei Unternehmen strafbar sei und eine Hochschule als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht als solches angesehen werden könne.

Anders nun der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Als Unternehmen sei danach jede Betätigung im geschäftlichen Verkehr anzusehen, die nicht ausschließlich hoheitlich erfolge oder auf eine rein private Tätigkeit beschränkt sei. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht komme es dabei nicht an.

Zwar handele es sich bei einer staatlichen Hochschule um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, diese habe ihre Telekommunikationsanlage unterschiedlichen Nutzergruppen, wie z.B. Mitarbeitern, Vereinen und außenstehenden Dritten, zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund sei eine Abgrenzung zwischen dienstlichen und wissenschaftlichen Belangen einerseits und privaten und wirtschaftlichen Zwecken andererseits nicht möglich.

Der 1. Strafsenat hat deshalb die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft angeordnet. Diese muss nun unter anderem klären, ob das Ausfiltern von E-Mails unbefugt war.

Ein endgültiges Urteil gegen die Hochschule könnte auch für Unternehmen Probleme bringen – denn diese sind häufig juristisch dafür verantwortlich, was in den Mitarbeiter-Mails steht. (mk)

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