Ein Blogger, der auf ein rechtswidriges YouTube-Video verlinkt, haftet auf Unterlassung, so ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg. Das Gericht sah den Blogger auch in der Pflicht, sich vor der Verlinkung über die Rechtmäßigkeit des Videos zu informieren. Das stößt auf heftige Kritik bei Anwälten.