Im Rechtsstreit um angezweifelte Werbeaussagen siegt Freenet: Das Unternehmen darf sich weiterhin als zweitgrößter Provider nach T-Online bezeichnen.
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Die Dialer, welche die Regulierungsbehörde verboten hatte, weil sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen, bleiben unzulässig. Der Anbieter zog seine Klage zurück; die Rechnungen müssen nicht bezahlt werden.
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Carmack soll mehr als 800 Millionen unverlangte Werbe-Mails versandt haben.
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Die kanadische Musikindustrie die Herausgabe von Nutzerdaten durch Provider vor einem Gericht durchzusetzen, scheiterte damit aber. Der Richter sah durch den Dateitausch keine Urheberrechte verletzt.
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Microsoft will bis zu einer Revisionsverhandlung die Aussetzung der Geldbuße in Höhe von 497 Millionen Dollar und anderer Strafen erreichen, die die Europäische Kommission in der letzten Woche gegen das Unternehmen verhängt hat.
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Intel hat die Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt und 225 Millionen Dollar an Intergraph gezahlt. Dadurch ist auch die Klage gegen Dell von Tisch.
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Nachdem nun auch die deutsche Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer vorgeht, ruft der Chaos Computer Club dazu auf, die Branche zu boykottieren.
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Der Internet-Provider T-Online kann gesetzlich verpflichtet werden, der Staatsanwaltschaft die Nutzerdaten seiner Kunden herauszugeben, wenn die Musikindustrie mit ihren Anzeigen gegen private P2P-Nutzer dies gegenüber der Staatsanwaltschaft durchsetzt.
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Eine Kopplung von ISDN-Anschluß mit Internetzugang ist kartellrechtlich bedenklich.
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68 Strafanzeigen laufen bereits: Nutzer von Musiktauschbörsen müssen jetzt auch in Deutschland mit Rechtsverfahren rechnen. Das erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, heute in Berlin.
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