Internet-Provider müssen Rechteinhabern Name und Anschrift des Nutzers einer IP-Adresse mitteilen, wenn dieser ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt hat. Das hat der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Streit zwischen einem Musikvertrieb und der Deutschen Telekom entschieden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage der beiden privaten Sendergruppen gegen eine Entscheidung des Kartellamtes zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, der Gang vor den Bundesgerichtshof erscheint unwahrscheinlich. Details des von ARD und ZDF initiierten Projekts “Germany´s Gold” prüfen die Kartellwächter noch, haben es aber grundsätzlich schon zugelassen.
Richter Richard Posner hat entschieden, dass es keinen Gesetzesverstoß darstellt, ein urheberrechtlich geschütztes Video in eine Webseite einzubinden. Er urteilte über eine 2010 eingereichte Klage des Porno-Produzenten Flava Works und widerrief das Urteil eines untergeordneten Gerichts aus dem vergangenen Jahr.
Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass US-Amerikaner, die bei der Domainbestellung keinen “echten” Lizenz- oder Eigentumsvertrag mit einem in der EU ansässigen Unternehmen besaßen, kein Recht auf eine .eu-Domain einklagen dürfen.
Das jetzt veröffentlichte Urteil vom Januar ist bereits rechtskräftig. Allerdings befreit es Anwälten zufolge Betreiber nicht von der Haftung für illegale Aktionen der Nutzer. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert daher eine gesetzliche Regelung, die genau das tut.
Die Unterscheidung zwischen Software, die Online und Software, die auf einem Datenträger verkauft wird, ist seit dem 3. Juli hinfällig. Jetzt wird spekuliert welche Nebeneffekte das Urteil hat – etwa bei Apps oder E-Books. Zumindest im mobilen Bereich ändert sich dadurch voraussichtlich jedoch nicht viel.
Ein US-Richter erklärt den Patentprozess für gescheitert, denn keiner der beiden Streithähne um den Mobilmarkt habe es geschafft, Beweise für einen finanziellen Schaden vorzulegen. Offenbar hat der Richter genug vom Zank der Unternehmen: Er untersagte eine erneute Einreichung der Klagen und stellte den Wert von Softwarepatenten infrage.
Damit hatte der kalifornische iPad-Hersteller nicht gerechnet : Mit seinen Tablets und Smartphones verstößt er gegen ein 3G-Patent der Koreaner, entschied jetzt ein holländisches Gericht.
Im Rahmen von Ermittlungen beschlagnahmt die Polizei immer häufiger auch Festplatten, Rechner oder Server. Wenn sie diese über einen längeren Zeitraum einbehält, können gerade für Firmen die Folgen gravierend sein. Laut eines aktuellen Urteils des Amtsgerichts Reutlingen ist daher die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Das Landgericht Leipzig hat ihn der massenhaften Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden. Sein Geständnis legten die Richter positiv aus. Ihm drohten bis zu 15 Jahre Haft. Die Urteile gegen weitere führenden Köpfe des Portals fielen bereits früher.
Sprachlernportale haben immer mehr Zulauf. Kein Wunder, sie bieten inzwischen hochwertige Videos und didaktisch ausgereifte Sprachkurse. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch Smartphones und Tablet-PCs. ITespresso stellt empfehlenswerte E-Learning-Portale vor und präsentiert eine Checkliste für die Suche nach einem guten Anbieter.
Die Studie eines deutschen Spezialunternehmens für Usability ermittelt erhebliche Schwachstellen bei der Benutzerfreundlichkeit von Windows 8. Lob bekam dagegen von der Mehrheit der Testteilnehmer das Design und die klare Struktur des Betriebssystems.
Wer einen Beamer für den Konferenzraum oder auch für die mobile Präsentation beim Kunden anschaffen will, muss auf bestimmte Features achten. Welche das sind und wie man den besten Beamer findet, erklärt das Feature von ITespresso.