Das Landgericht Hamburg hat Microsoft in einer von UsedSoft beantragten einstweiligen Verfügung untersagt, die Kernaussagen einer Kampagne gegen Gebrauchtsoftware weiterhin zu benutzen. Missachtet Microsoft den Richterspruch, drohen den Verantwortlichen bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder insgesamt zwei Jahre Haft.
Microsoft und usedsoft kämpfen weiter an der Lizenzfront. Am Beispiel des Computerherstellers ECT GmbH in Wittmund zeigt MS diesmal dem Gebrauchtsoftwarehändler den »Stinkefinger« und macht klar: Erwerber von gebrauchter Microsoft-Software können in Schwierigkeiten geraten, wenn sie einen rechtmäßigen Erwerb von Lizenzen nicht nachweisen können.
Der aus der Insolvenz herausgekommene Pionier für den Gebrauchtsoftware-Handel erinnert daran, dass sich Unternehmen den möglicherweise fatalen Ergebnissen von Lizenz-Audits durch Nachlizenzierung gebrauchter Software erwehren können.
Der Pionier des Gebrauchtsoftware-Handels in Deutschland muss sich neu erfinden – nicht wegen der rechtlichen Probleme rund um gebrauchte Softwarelizenzen, sondern wegen der Insolvenz der eigenen Schweizer Einkaufsgesellschaft.
Der An- und Verkaufs-Shop ReBuy macht sich daran, das Marktsegment des bei eBay manchmal nicht so lukrativen Gebrauchtwarenhandels an sich zu reißen. Mit Hard- und Software mit neuen Garantien beim Wiederverkauf erobert das Unternehmen den Gebrauchtmarkt.
Im Streit um den Verkauf und den Einsatz gebrauchter Software hat Microsoft einen Sieg errungen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Kunden von UsedSoft auf Unterlassung und Schadensersatz verurteilt, er muss die erworbene Software löschen.
Neue Urteile für und gegen das Unternehmen usedSoft bringen noch immer keine eindeutige Rechtsklarheit für Käufer von »genutzten« Programmen – insbesondere, wenn diese in international arbeitenden Unternehmen verwendet werden. Die Gerichte sehen das Thema in Deutschland und der Schweiz unterschiedlich.
Anfang Februar hatte der BGH über den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen zu entscheiden und rief den EuGH zu Hilfe. Rechtsanwalt Dr. Oliver Hornung erklärt, was dies für die Praxis bedeutet.
Der Rechtsstreit zwischen Oracle und UsedSoft geht in eine weitere Runde, da auch der BGH nicht abschließend klären konnte, ob der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen zulässig ist.
Nach der mündlichen Verhandlung im Streit zwischen Oracle und UsedSoft hat der Bundesgerichtshof sein Urteil für den 3. Februar des nächsten Jahres angekündigt.
Sprachlernportale haben immer mehr Zulauf. Kein Wunder, sie bieten inzwischen hochwertige Videos und didaktisch ausgereifte Sprachkurse. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch Smartphones und Tablet-PCs. ITespresso stellt empfehlenswerte E-Learning-Portale vor und präsentiert eine Checkliste für die Suche nach einem guten Anbieter.
Die Studie eines deutschen Spezialunternehmens für Usability ermittelt erhebliche Schwachstellen bei der Benutzerfreundlichkeit von Windows 8. Lob bekam dagegen von der Mehrheit der Testteilnehmer das Design und die klare Struktur des Betriebssystems.
Wer einen Beamer für den Konferenzraum oder auch für die mobile Präsentation beim Kunden anschaffen will, muss auf bestimmte Features achten. Welche das sind und wie man den besten Beamer findet, erklärt das Feature von ITespresso.