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An GEZ-Gebühr führt auch für Büro-PCs kein Weg vorbei

Eine Rechtsanwalt wollte für seinen in der Kanzlei aufgestellten PC keine Rundfunkgebühren entrichten und ging im Streit mit der GEZ bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das hatte jedoch der GEZ Recht gegeben. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung der Leipziger Richter bestätigt – diesmal endgültig.

von Peter Marwan 3


Wer in seiner Firma nicht schon ein anderes Gerät angemeldet hat, muss für PCs und internetfähige Handys Rundfunkgebühr zahlen, auch wenn er keine Onlineangebote öffentlich-rechtlicher Sender nutzt. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2010 mit drei Urteilen bestätigt.

Die Kläger, zwei Rechtsanwälte aus Bayern und Rheinland-Pfalz sowie ein Mathematikstudent, hatten sich geweigert, Gebührenforderungen der GEZ zu erfüllen. Sie versuchten geltend zu machen, dass sie ihre Computer allein für Studium und Beruf benutzten. Dass man mit ihnen auch Radio hören könne, sei eine “aufgedrängte Leistung”, die sie nicht wollten und auch nicht nutzten.

Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatte einer der Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er argumentierte gleich mit mehreren Artikeln des Grundgesetztes. Unter anderem greife die Rundfunkgebühr als Zugangsschranke zu Informationsquellen außerhalb des Rundfunks in die Informationsfreiheit ein. Die Regelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages hielt er aufgrund der seiner Ansicht nach daraus nicht abzuleitenden Abgabenpflicht für nicht hinreichend.

Auch die Praxis, neuartige Empfangsgeräte undifferenziert der Gebührenpflicht zu unterwerfen hielt er nicht für erforderlich, um das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel, die “Flucht aus der Rundfunkgebühr” zu verhindern, zu erreichen. Dazu reichten geeignete Zugangsschranken zum Rundfunk im Internet aus. Außerdem könne die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs auf Privatpersonen beschränkt werden. Zudem sah der Beschwerdeführer seine Berufsausübungsfreiheit dadurch verletzt, dass die Gebührenpflicht den Zugang zu einem für seinen Beruf wesentlichen Arbeitsmittel ungerechtfertigt erschwere.

All diese Argumente ließ das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht gelten. Es bestätigte vielmehr die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Die Erhebung von Rundfunkgebühren für den internetfähigen PC in der Kanzlei sei nicht unverhältnismäßig. Diese Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.

Die GEZ-Abgabe sieht das Gericht als “geeignetes Mittel zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da sie mit der Verbreiterung der Gebührenbasis und der Verhinderung einer drohenden Flucht aus der Rundfunkgebühr die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellt. Die gebührenrechtliche Heranziehung von Personen, die mittels internetfähiger PCs Rundfunksendungen empfangen können, ist zur Erreichung des Ziels mangels eines milderen, gleich wirksamen Mittels auch erforderlich”.

Zugangssperren stellen aus seiner Sicht schon deshalb kein wirksames Mittel dar, weil in technischer Hinsicht Zweifel an einer umgehungssicheren Ausgestaltung bestehen. Zudem wären sie problematisch, weil sie mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Grundversorgungsauftrag entgegenstünden.

Das Gericht weiter: “Die generelle Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ist außerdem nicht unangemessen. Die Beeinträchtigung der Informationsfreiheit ist nur gering, weil der Beschwerdeführer nicht unmittelbar daran gehindert wird, sich aus dem sonstigen Angebot des Internets zu informieren, sondern hierfür lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in Höhe der Grundgebühr belastet wird.”

PCs und internetfähige Handys gelten seit 2007 als “neuartige Rundfunkgeräte“, weil sich damit über das Internet Rundfunkprogramme empfangen lassen. Die GEZ-Gebühr dafür wird allerdings nur fällig, wenn im selben Haushalt oder Betrieb noch kein Radio oder Fernseher angemeldet ist. Betroffen sind daher vorrangig Freiberufler und Einzelhaushalte – Schätzungen zufolge etwa 200.000 der insgesamt 42 Millionen Gebührenzahler.

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Letzter Kommentar




3 Antworten zu An GEZ-Gebühr führt auch für Büro-PCs kein Weg vorbei

  • 2. Oktober 2012 à 21:36 von temuco

    Ja, mir fehlen die Worte. Leben wir wirklich in einem Paralleluniversum? Wie kann ein Verfassungsgericht so urteilen?

    Wir erleben einen Verfall von Recht und Moral – wo wird das nun Enden?

    Merken diese Damen und Herren nicht, dass die Welt sich in den letzten 25 Jahren weiter gedreht hat. Sie sollten einen Blick nach draußen ins Internet wagen und sie würden erstaunt feststellen, was die Leute darüber denken. Hier nur zwei Beispiele von vielen:

    https://www.facebook.com/GEZ.Boykott – Hier wird über das Thema ebenfalls eifrig diskutiert und man sieht, was wirklich die Leute darüber denken.

    http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion – Hier werden Unterschriften gegen das System des Öffentlich-Rechtlichen gesammelt und ansonsten ist diese Seite ein wahre Fundgrube.

    Wie lange noch müssen wir die Fehlentscheidungen der höchsten Gerichte in Deutschland hinnehmen?

  • 4. Oktober 2012 à 16:51 von User

    Ich kann mich meinem Vorschreiber nur anschließen.

    Das Gericht widerspricht sich dazu auch noch selbst! Man sieht Zugangssperren für die ÖR-Rundfunk- und Fernsehangebote als problematisch, weil sie der Verpflichtung zur Grundversorgung entgegen stünden. Falsch! Die Grundversorgung soll nicht über die PCs zu erfolgen, sondern über Radios und Fernseher! Mit der gleichen Begründung ließen sich auch Gebühren für CD/DVD-Rohlinge erheben, weil man damit ja auch entsprechende Inhalte verbreiten könnte.

    Außerdem frage ich mich bei der ganzen Sache immer, was macht man eigentlich mit der restlichen Internet-Welt außerhalb Deutschlands. Will die GEZ auch da abkassieren? Logisch wäre es ja, weil man doch weltweit die entsprechenden Angebote empfangen kann.
    Wahrscheinlich ist jedoch, dass man in naher Zukunft auch diejenigen zur Kasse bittet, die zwar einen deutschen Pass haben, aber im Ausland residieren. Nicht zu vergessen die vielen Feriendomizile von Deutschen in Frankreich, Spanien, Italien und andernorts.

    Bleibt auch noch die Frage, was eigentlich mit denjenigen ist, die weder Radio noch Fernseher besitzen und auch keinen Computer oder ein Mobiltelefon ihr eigen nennen. Auch wenn man diese Leute mit der Lupe suchen muss, gibt es sie doch. Die müssen nämlich auch zahlen, obwohl sie schon rein technisch in überhaupt keiner Weise Zugang zum ÖR-Rundfunk/Fernsehangebot haben. Man wird hier wohl so argumentieren, dass sie ja theoretisch beim Nachbarn sehen könnten.

    Diese Selbstbedienungsmentalität ist einfach lächerlich!

    • 5. Oktober 2012 à 14:37 von Pro Abzocker

      GEZ=Abzocker!!!

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