
Apple lässt sich Scrollen patentieren
Apple hat beim US-Patentamt insgesamt 27 neue Schutzrechte angemeldet. Sie könnten zu weiteren Streitigkeiten mit konkurrierenden Smartphoneherstellern führen, beschreiben sie doch grundlegende Funktionen für die Nutzung der Geräte, etwa das Scrollen oder die Anpassung der Größe einzelner Elemente der Benutzeroberfläche.
Das US Patent and Trademark Office hat 27 Patente veröffentlicht, die kürzlich Apple gewährt wurden. Mehrere davon betreffen das Mobilbetriebssystem iOS und könnten zu weiteren Patentstreitigkeiten mit Smartphoneherstellern führen.
Spannend ist insbesodnere Patent 8.209.606. Es beschreibt das Scrollen von Listen sowie die Rotation und Skalierung von Dokumenten auf Touchscreens. Die Patentbeschreibung scheint auf möglichst weitreichende Ansprüche optimiert zu sein. Als Grundlage nennt sie “ein Gerät, das einen Touchscreen enthält, einen oder mehrere Prozessoren, Arbeitsspeicher sowie eines oder mehrere Programme”. Diese Programme sollen unter anderem Instruktionen enthalten, wie die Bewegung eines Objekts auf dem Touchscreen zu erkennen sind und wie eine Liste entsprechend seiner Bewegung über das Display zu scrollen ist. Als weitere mögliche Funktionen werden die Rotation und Skalierung von Dokumenten auf Touchscreens genannt.
Für Ärger mit Smartphoneherstellern könnte auch Schutzrecht 8.209.630 sorgen. Es beschreibt die Größenanpassung einzelner Elemente der Benutzeroberfläche auf einem “Computing-Gerät mit einem Display”. Das “Element der Benutzerschnittstelle ist dafür vorbereitet, in der Folge von Nutzergesten mit einem oder mehreren Eingabegeräten eine größenmäßige Veränderung zu erfahren”.
Und schließlich lässt sich Apple auch noch etwas patentieren, was andere schon länger auf der Preisliste haben: Das im Januar 2008 mit der Antragsnummer 11/970.504 eingereichte Patent beschreibt auch ein Dock für das induktive Laden von Mobilgeräten. Die Station könnte gleichzeitig mit einer eigenen Antenne die Empfangsstärke verbessern und für drahtlose Datenverbindungen sorgen. Während andere Hersteller schon länger induktives Laden anbieten, hat Apple bislang noch keine solchen Dockingstation für iOS-Geräte im Angebot.
[mit Material von Joe Aimonetti, News.com]
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Letzter Kommentar
Eine Antwort zu Apple lässt sich Scrollen patentieren
Warum lässt sich Apple nicht das Zauberwort “Subunternehmen” patentieren?
So ist Kinderarbeit, Körperverletzung etc straffrei.
Wer in China produzieren lässt, weiss, dass er Obiges bestellt hat.
Also Justiz, verhafte die Richtigen!