EuGH-Urteil: Markennamen bei AdWords sind zulässig

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist Google nicht für Markenrechtsverletzungen seiner AdWords-Kunden verantwortlich. Auch ist es zulässig, dass diese mit fremden Marken werben – solang für den Internet-Nutzer ersichtlich ist, ob die Anzeige vom Inhaber der Marke stammt oder von einem Dritten.

von Daniel Dubsky 0

Nach Klagen mehrerer Firmen, darunter der Luxus-Hersteller Moët Hennessy – Louis Vuitton (LVMH), vor französischen Gerichten musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob Google fremde Marken als AdWords an andere Unternehmen verkaufen darf. Die klagenden Hersteller waren der Meinung, der Suchmaschinenbetreiber verletze damit ihre Markenrechte. Das sah der EuGH jedoch anders: die Werbenden würden mit Marken identische Zeichen als Schlüsselwörter aussuchen – Google speichere diese nur und blende daraufhin Anzeigen ein, benutze die Zeichen jedoch nicht selbst. Somit könnten die Inhaber der Marken gegenüber Google keine Rechte geltend machen, sondern nur gegenüber den werbenden Unternehmen. Und dies auch nur, wenn für den Durchschnittsnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen sei, von welchem Unternehmen die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Das hänge jeweils vom Einzelfall ab und sei Sache der nationalen Gerichte, so die europäischen Richter. (Daniel Dubsky)

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