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Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Die jetzigen Regelungen seien unverhältnismäßig.

von Daniel Dubsky 0

Für Bürgerrechtler und Datenschützer ist es ein Sieg, für die Politik eine bittere Klatsche: Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gekippt. Sie sei nicht vereinbar mit Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes (»Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.«). Die bereits gespeicherten Daten müssten »unverzüglich« gelöscht werden.

Eine Speicherpflicht für Telekommunikationsdaten sei nicht von vornherein verfassungswidrig, erklärten die Richter, doch den jetzigen Vorschriften fehle es schlicht an Verhältnismäßigkeit. Sie würden weder eine »hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten« gewährleisten. Zudem fehle es an der verfassungsrechtlichen Transparenz.

Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten sei geeignet, »ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann«, heißt es in der Urteilsbegründung. Darin werden auch fehlende Vorgaben zur Datensicherheit bemängelt und die fehlende Transparenz, was mit den Daten passiert. (Daniel Dubsky)

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