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Kartellamt nimmt Paypal-Zwang bei eBay unter die Lupe

Weil eBay Privat- und Gelegenheitsverkäufer verpflichtet, Paypal als Bezahloption anzubieten, prüft das Kartellamt nun, ob es sich dabei um einen Wettbewerbsverstoß handelt.

von Daniel Dubsky 0

Seit gestern gelten bei eBay neue Regeln: wer als Verkäufer weniger als 50 Bewertungen hat, muss als Zahlungsoption Paypal anbieten. Damit will das Auktionshaus vor allem das Vertrauen von Käufern in Gelegenheitsverkäufer stärken, da die sich jedoch einen Paypal-Account zulegen müssen, stärkt man natürlich auch den eigenen Bezahldienst. Anders als etwa bei einer Überweisung verdient man bei diesem an jedem Bezahlvorgang mit.

Das hat nun das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen, das untersucht, ob es sich dabei um einen Wettbewerbsverstoß handelt. Die Beschwerden über eBay hätten sich gehäuft, erklärte ein Sprecher des Kartellamts gegenüber der Wirtschaftswoche, betonte aber auch, dass noch kein formelles Verfahren eingeleitet worden sei. (Daniel Dubsky)

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