Gericht: Upload-Funktion von Tauschbörsen muss man nicht kennen

Dass Filesharing-Programme die heruntergeladenen Dateien gleich wieder freigeben, so dass andere Nutzer sie downloaden können, muss man nach Meinung des OLG Oldenburg nicht wissen.

von Daniel Dubsky 0

Das Gericht sprach einen Mann frei, der wegen der Verbreitung gewaltpornographischer Schriften angeklagt war. Er hatte die Dateien heruntergeladen und argumentiert, er sei davon ausgegangen, für den Download durch andere hätte er sie extra freigeben müssen. Das war allerdings nicht der Fall, doch die Richter meinten, so etwas müsse man nicht wissen. Schließlich heiße der Ordner incoming, so dass nicht davon auszugehen sei, dass in ihm auch die Dateien für den Upload liegen. Die Vermutung, es gebe einen Ausgangsordner, sei naheliegend. (Daniel Dubsky)

ITespresso in Google Currents abonnieren ITespresso in Google Currents abonnieren
iOS-App installieren iOS-App installieren

Letzter Kommentar




0 Antworten zu Gericht: Upload-Funktion von Tauschbörsen muss man nicht kennen

Hinterlasse eine Antwort

  • Erforderliche Felder sind markiert *,
    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>