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DOSSIERS

Filesharing und seine Gefahren
Blindes Wüten? Abmahnungen der Musikindustrie

von Nina Haberkamm 0

Erfüllungsgehilfen und Rechtsstreit-Gewinnler

Filesharing und seine Gefahren

Die Schadensersatzsummen, die von den Betroffenen gefordert werden, bewegen sich häufig zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro. Wenn man diese Summen hochrechnet, ergeben sich beachtliche Schadensersatzforderungen von 15.000.000 Euro im Monat.

Gegen “Rasch-Abmahnungen” vorzugehen, sscheint ein ähnlich erträgliches Einnahmefeld zu werden: Eine Kanzlei in Düsseldorf schaltet sogar schon gezielt Google-Anzeigen, um die Opfer zu erfassen und anschließend zu beraten.

Die Musikindustrie legitimiert ihr Vorgehen mit den immensen Schäden, die sie angeblich aufgrund illegaler Nutzung von Tauschbörsen im Internet erleidet. Es gibt jedoch auch Studien, wie beispielsweise das Gutachten “The Effect of File Sharing on Record Sales, An Empirical Analysis“, schon aus dem Jahr 2004, die das Gegenteil feststellen.

Zu überlegen ist, ob die Musikindustrie diesem Phänomen des digitalen Zeitalters nicht anders begegnen könnte als massenhaft Verfahren gegen angebliche Straftäter anzustrengen. Spätestens seit Künstler wie George Michael ihre Musik kostenlos ins Internet stellen und die Gruppe Radiohead jüngst den Nutzern selbst die Bepreisung bei Download ihres neuen Albums überlässt und dabei auch einen kostenlosen Download in Kauf nimmt, ist ersichtlich, dass Musikdateien im digitalen Zeitalter ein flüchtiges Gut geworden sind und der klassische CD-Verkauf “erdrutschartig” schwindet.

Das liegt offensichtlich nicht nur an der Nutzung digitaler Tauschbörsen, sondern schlicht an dem veränderten Nutzungsverhalten der Kunden.

Erwähnenswert ist hierbei auch, dass ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Offenburg öffentlich geäußert hat, er wolle nicht länger als “Erfüllungsgehilfe der Musikindustrie” fungieren. Nach seiner Aussage handele es sich bei diesen Urheberrechtsverletzungen in der Regel um Bagatelldelikte, die er ohne den Anschlussinhaber überhaupt zu ermitteln, wegen Geringfügigkeit einstelle. Der Umgang mit Urheberrechtsverletzungen durch die Musikindustrie und die sich daran anschließenden Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden sollten zukünftig aufmerksam verfolgt werden. Zudem gibt es Möglichkeiten, digitale Musik legal zu übertragen – etwa per Internetradio und Mittschnittsoftware. Da dies dem Aufnehmen vom Analogradio auf Kassetten gleichkommt, ist es auch nicht verboten. (mk)

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