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Filesharing und seine Gefahren
Blindes Wüten? Abmahnungen der Musikindustrie

RTL empfahl eine “vorbeugende Unterlassungserklärung”, um Geldforderungen der Musikindustrie wegen Musikdateitausches zu vermeiden. Dem widerspricht Anwältin Nina Haberkamm massiv: Ein Kommentar.

IT-Abmahner im Fernsehen?

Filesharing und seine Gefahren

Dass RTL einen Beitrag zum aktuellen Thema Filesharing sendet, ist nichts Besonderes – doch in dem Beitrag, in dem es darum ging, dass Eltern für die Dateitausch-Aktivitäten ihrer Kinder haften, wurden Rechtsauffassungen vertreten, die offenbar vor allem die Anwälte der Musikindustrie zufriedenstellen. “Kein Wunder”, denkt sich der Medienkenner, denn der Fernsehsender gehört zu einem Medienkonzern, der über seine Beteilungungen auch in der Musikbranche aktiv ist – als einer der fleißigsten P2P-Verfolger.

Am Tag nach der ersten Sendung zu diesem Thema am 10. Oktober 2007 hatten wir auf den Beitrag mit einem gegenläufigen Artikel “Vorbeugende Unterlassung gegen Abmahnung wegen Filesharing? Nein!” auf unserer Kanzlei-Website reagiert. Die im Fernsehbeitrag ausgesprochene anwaltliche Empfehlung, eine “vorbeugende Unterlassungserklärung” abzugeben, halten wir für sehr gefährlich. Nachdem nun auch der zweite Teil gesendet worden ist, erkären wir einige Hintergründe, die vielleicht noch nicht jeder weiß, der betroffen sein könnte.



Wie einige Leser der Presse schon entnehmen konnten, überzieht die Hamburger Kanzlei Rasch im Auftrag sechs großer Musikunternehmen wie Sony BMG Entertainment GmbH und EMI Music Germany GmbH & Co. KG, mehrere 10.000 Betroffene mit kostspieligen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und Strafverfahren. Den Betroffenen wird vorgeworfen, urheberrechtswidrig in digitalen Tauschbörsen Musikdateien heruntergeladen bzw. angeboten zu haben.

Monatlich verschickt die Kanzlei Rasch nach eigenen Angaben etwa 5.000 Abmahnungen an vermeintliche Urheberrechtsverletzer aller Alterstufen, nicht selten sind Minderjährige betroffen. Um die Urheberrechtsverletzer aufzuspüren, bedient die Kanzlei sich der Mithilfe der proMedia GmbH, deren Geschäftsführer Rechtsanwalt Rasch selbst ist. Diese eigens zur Verfolgung von Urheberrechtverstößen in Musiktauschbörsen gegründete Unternehmung arbeitet letztlich wie eine Detektei. Sie spürt auf technischem Wege vermeintliche Verstöße über Tauschbörsen auf und sichert Beweise.

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