DOSSIERS
Onlineverkauf: Schutz von Kundendaten mangelhaft
Wenn Werbung zu persönlich wird
Keine Datentransparenz bei bekannten Onlineshops
Onlineverkauf: Schutz von Kundendaten mangelhaft
Ein Beispiel dafür, wie bequem auch große E-Commerce-Unternehmen den Datenschutz immer noch handhaben, liefert Quelle.de. Das Online-Versandhaus umgeht die aufwändige, explizite Einwilligung der Konsumenten und verlässt sich schlicht und ergreifend auf die Eigeninitiative der Nutzer.
In der Datenschutzerklärung von Quelle.de heißt es: “Listenmäßige Adressdaten nutzen und übermitteln wir ggf. für werbliche Ansprachen unserer Konzern- und Partnerunternehmen. Selbstverständlich können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen”. Was so kulant klingt, schlendert haarscharf an den Bestimmungen des Datenschutzes vorbei. Denn eine explizite, aktive Einwilligung sieht definitiv anders aus.
Doch mit einer großzügigen Auslegung vo
n Datenschutz- und Telemediengesetz steht Quelle.de nicht alleine da. Wer bei Karstadt.de erfahren möchte, was sich genau hinter den “bestimmten Voraussetzungen”, unter denen “ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer in einer unserer Dateien gespeicherten Daten” verbirgt, der muss einen langen Atem beweisen. Denn via E-Mail scheint auch bei mehrfachen Versuchen kein Durchkommen zu sein: Trotz zahlreicher Sendeversuche schlägt die Übertragung der elektronischen Anfrage immer wieder fehl. Entsprechend schwer sind zusätzliche Auskünfte beispielsweise zum Thema IP-Adressen-Speicherung zu bekommen, die in der Datenschutzerklärung von Karstadt.de überhaupt keine Erwähnung finden.
Was die Kommunikations- und Informationsbereitschaft großer Internethändler betrifft, so scheint auch bei anderen Unternehmen vornehme Zurückhaltung vorzuherrschen. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von Amazon.de steht selbst nach schriftlicher Anfrage nicht für weitere Auskünfte zur Verfügung. Die Kommunikationsabteilung des Internet-Buchhändlers bietet eine unbefriedigende Alternative: “Jedoch gibt unsere Datenschutzerklärung detailliert Aufschluss darüber, welche Daten von uns erhoben und zu welchen Zwecken sie genutzt werden.” Diese besagt beispielsweise, dass Amazon.de gewöhnlich eine Kopie der ursprünglichen Angaben behält, wenn ein Kunde seine persönlichen Informationen aktualisiert. Inwiefern die Speicherung von aktiv überschriebenen und damit gelöschten Kundendaten überhaupt rechtens ist, darüber ließe sich durchaus diskutieren – stünde denn ein Ansprechpartner zur Verfügung.






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