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DOSSIERS

Onlineverkauf: Schutz von Kundendaten mangelhaft
Wenn Werbung zu persönlich wird

Die Erfassung und Verwendung von Online-Kundendaten zu Marketing- und CRM-Zwecken ist ein datenschutzrechtlich hochsensibles Feld. Datenschützer sehen nach wie vor erheblichen Aufklärungsbedarf – und das sowohl bei Verbrauchern als auch bei den Shop-Betreibern selbst.

von Barbara Feldmann 0

Verdächtige Datentöpfe

Onlineverkauf: Schutz von Kundendaten mangelhaft

Das Marketing wird sowohl offline als auch im Internet von einer klaren Maxime beherrscht: Je gezielter die Kundenansprache, umso größer der Profit. Das Stichwort lautet personalisierte Werbung. Denn mit den richtigen – sprich individuellen – Inhalten verwandelt sich der Werbeflyer in eine unterhaltende Informationsbroschüre und der E-Mail-Newsletter wird zum persönlichen Nachrichten-Service mit Spaßfaktor. Dass Informationen zu Vorlieben und Interessen von Kunden jedoch nicht frei verwertbar, sondern persönliches Eigentum sind, scheint sich insbesondere im Internet noch nicht vollständig herumgesprochen zu haben. Die Erfassung und Verwendung von Online-Kundendaten zu Marketing- und CRM-Zwecken ist ein datenschutzrechtlich hochsensibles Feld. Datenschützer sehen nach wie vor erheblichen Aufklärungsbedarf – und das sowohl bei Verbrauchern als auch bei den Shop-Betreibern selbst.

Einer BITKOM-Studie zufolge gehen 61 Prozent der deutschen Computerbesitzer gerne und regelmäßig im Internet einkaufen. Zur Abwicklung des Bezahlvorgangs und des Artikelversands hinterlassen sie in der Regel ihren Namen, die Anschrift, Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und Kontodaten. All das geschieht natürlich mit Einwilligung des Käufers – nicht anders als bei der klassischen Katalogbestellung auch. Was vielen Web-Nutzern jedoch nicht bewusst ist: Beim Streifzug durch die virtuellen Ladenlokale geben sie zahlreiche Informationen preis, ohne es überhaupt zu merken. Diese Tracking- oder auch Web-Controlling-Daten werden vom Shop-Betreiber für gewöhnlich genutzt, um sich ein übergeordnetes Bild vom Nutzerverhalten zu machen.

Dazu werden die gesammelten Informationen in einen großen Datentopf geworfen, anonymisiert und im Hinblick auf vorab festgelegte Kennzahlen analysiert. Der Marketing-Verantwortliche einer Internetpräsenz weiß anschließend, wie, wo und wann das Gros der Besucher auf seiner Seite eine Aktion durchgeführt hat. Dieser Vorgang an sich ist datenschutzrechtlich im grünen Bereich. Kritisch wird es, wenn es Online-Verkäufer mit den Vorschriften zur Anonymisierung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht so genau nehmen. Denn sobald Kundendaten mit den Kennzahlen aus dem Tracking einer Website zu Werbezwecken in Verbindung gebracht werden, bewegt sich ein Webshop-Inhaber aus Sicht des Gesetzgebers auf äußerst dünnem Eis.

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