Microsoft versucht, Stimmung gegen den Handel mit gebrauchten Volumenlizenzen zu machen.
Software-Pakete können weiterveräußert werden
Gebraucht-Software
Es war eine nicht ganz alltägliche Presseveranstaltung, zu der Microsoft im März geladen hatte. Der Gebrauchtsoftware-Händler Usedsoft begleitete die Informationsveranstaltung nämlich mit einer Protestaktion. Auf der Straße vor dem Tagungsort fingen Usedsoft-Mitarbeiter die Besucher ab und versorgten sie mit Handzetteln: »Der Handel mit Gebraucht-Software ist legal. Microsoft führt die Öffentlichkeit in die Irre«, heißt es da.
Die Veranstaltung war der Auftakt einer Aufklärungskampagne, wie es Microsoft nennt. Aufgeklärt wurden die Medienvertreter dann auch, und zwar über Risiken bei der Verwendung gebrauchter Software und die Regeln, die laut Microsoft beim Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einzuhalten sind. Die wichtigste Regel vorweg: Software-Pakete können problemlos weiterveräußert werden.
Ran ans große Geld
Microsoft unterscheidet strikt zwischen dem Handel mit einzelnen Software-Paketen und dem Vertrieb von Volumenlizenzen. Letztere stellen die finanzkräftige Basis des Microsoft-Geschäftsmodells dar: Beim Verkauf (Open License), einem Deal per Ratenzahlung (Open Value) oder einem Mietvertrag (Open Value Subscription) von beispielsweise 500 oder mehr Windows-XP-Lizenzen wechseln de facto nicht etwa 500 CDs den Besitzer. Der Käufer erhält nur eine oder einige wenige Master-CDs oder einen Download-Zugang, um seine Client-PCs mit Software zu versorgen.
Dass es hierbei um ganz andere Geldbeträge geht als bei einzelnen Software-Paketen, versteht sich von selbst. Dies ist aber genau der Markt, von dem Gebrauchtsoftware-Händler wie Usedsoft profitieren möchten. Dabei werden Volumenlizenzen am Stück erworben, aufgespaltet und stückweise verkauft. Auch Unternehmen profitieren von dieser Form des Software-Handels: Hat eine Firma 100 Lizenzen einer Software erworben und entlässt Mitarbeiter, kann es unter Umständen äußerst interessant sein, 50 gebrauchte Lizenzen zu veräußern.
Kaufen in Irland
Das Recht für derartige Deals behält sich Microsoft über seine Lizenzbestimmungen vor; vor allem die Zersplitterung von Volumenlizenzen sind dem Konzern ein Dorn im Auge. Die Redmonder Lizenzierungspolitik sieht vor, dass eine Übertragung von Volumenpaketen an Dritte durch die irische Gesellschaft Microsoft Ireland Operations Limited genehmigt werden muss. Diese Abteilung ist es auch, die für ganz Europa Volumenlizenzverträge mit Unternehmen aushandelt. Nur mit deren Okay ist das Veräußern von Volumenlizenzen in Microsofts Augen überhaupt möglich – freilich nur durch MS-zertifizierte Gebrauchtsoftware-Händlern wie USC. »Ohne diese Zustimmung liegt ein Vertragsbruch vor, so gekaufte Lizenzen sind Raubkopien; wir verfolgen jeden rechtlich, der gegen unsere Lizenzbestimmungen verstößt«, erklärt Werner Leibrandt, bei Microsoft Direktor der Mittelstands-Sparte.









