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Gebrauchte Lizenzen
Rote Karte für Secondhand-Software

von Heiko Mergard 0

Risiko für den Käufer

Gebrauchte Lizenzen

Der Handel mit gebrauchter Software ist aber nicht nur für Verkäufer oder Vermittler riskant, sondern auch für den Erwerber. Der bekommt letztlich nichts als Ärger, denn einen »gutgläubigen Erwerb« von Lizenzrechten gibt es nicht.

»Gutgläubiger Erwerb« bedeutet, dass man auch dann etwas behalten darf, wenn es der Verkäufer gar nicht hergeben durfte: Verkauft Ihnen jemand ein Fahrrad, das er nur ausgeliehen hat, dürfen Sie das Fahrrad behalten, wenn Sie von der Leihe nichts wussten. Beim Handel mit Rechten gibt es einen solchen gutgläubigen Erwerb jedoch nicht. Die erworbene Lizenz gehört nicht dem Käufer, sondern dem Software-Hersteller.

Trotz der strengen Rechtsprechung aus München ist die Veräußerung des gesamten Lizenzpakets mitsamt der dazugehörigen Software-CD wohl möglich. Denn in diesem Fall kommt es nicht zur Aufspaltung der Lizenzen.

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