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Gebrauchte Lizenzen
Rote Karte für Secondhand-Software

Mit gebrauchten Lizenzen können Unternehmen dank Software-Maklern viel Geld sparen. Doch Vorsicht: Prüfen Sie erst die Lizenzbestimmungen.

von Heiko Mergard 0

Handel mit Lizenzen

Gebrauchte Lizenzen

Ein klassischer Fall: Ein Teilbereich des Unternehmens wird stillgelegt, und die dafür erworbenen Software-Lizenzen sind überflüssig. Da ist es sehr verlockend, von den 150 Lizenzen der Firma 50 zu verkaufen, um zumindest noch etwas zu verdienen. Der Vorteil für den Käufer: Er spart gegenüber dem Lizenz-Neukauf kräftig.

Mit der Geschäftsidee, gebrauchte Software-Lizenzen zu vermitteln, ging ein Unternehmen auf den Markt: Das, was die einen nicht mehr brauchen, wollte man kostengünstig an andere weiterreichen und selbst einen Gewinn damit erzielen.

Ein Software-Hersteller hatte für solche Deals aber kein Verständnis. Er meinte, dass die Weitergabe von Nutzungsrechten an seiner Software wirksam durch den Lizenzvertrag ausgeschlossen wurde. Jeder Handel mit den Lizenzen sei damit untersagt.

Auch die Münchner Gerichte sahen das so und urteilten: Der Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen ist verboten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Landgericht München I, Aktenzeichen 7 O 23237/05 und Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 6 U 1818/06).

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