DOSSIERS
Digitale Kopien durch die analoge Hintertür
Erlaubt oder geklaut?
Am Kopierschutz vorbei
Digitale Kopien durch die analoge Hintertür
Eine Gesetzeslücke nutzen auch Software-Hersteller aus, deren Tools von digitalen Datenträgern analoge Kopien anfertigen, die dann wiederum digitalisiert werden. Ein digitaler Datenträger ist mit einem Schutz versehen, der die Herstellung einer digitalen Kopie verhindert. Das Urheberrechtsgesetz verbietet die Umgehung des Schutzes, auch für Privatkopien. Es ist auch verboten, solche Programme zu verkaufen oder einzuführen. Das Gesetz verbietet aber nicht, von einem digitalen Datenträger eine analoge Kopie herzustellen.
Das ist vollkommen legal: Ein digitaler Schutzmechanismus kann derzeit nicht die Herstellung einer analogen Kopie verhindern. Es ist deshalb auch möglich, eine kopiergeschützte Audio-CD aufzunehmen, indem man den analogen Ausgang der Hi-Fi-Anlage mit dem Line-in-Eingang der Soundkarte am PC verbindet. Die Qualität der Kopie lässt kaum Wünsche offen. Einziger Nachteil: Das Kopieren erfolgt in Echtzeit, im Gegensatz zum digitalen Rippen nicht kopiergeschützter CDs etwa mit der Freeware EAC.






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