Anzeige

PCPro bekämpft Gewalt auf Schulhöfen
Gewaltvideos an Schulen – Hilfe für besorgte Eltern

Darf man das überhaupt?

PCPro bekämpft Gewalt auf Schulhöfen

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dass der Empfänger einer Nachricht selbst darüber entscheidet, ob und wer außer ihm Zugang zu seinen persönlichen Nachrichten erhält. Das gilt grundsätzlich auch für Kinder und Jugendliche.

Dem stehen die Erziehungsrechte der Eltern und der Schulen gegenüber, die ebenfalls vom Grundgesetz geschützt sind. Insoweit muss zwischen diesen Erziehungsrechten und dem Recht des Kindes oder Jugendlichen auf informationelle Selbstbestimmung ein verhältnismäßiger Ausgleich gefunden werden. Es ist dem Staat beziehungsweise den Schulen im Rahmen ihres Lehrauftrags sicherlich gestattet, Handynutzung während des Unterrichts zu verbieten und Schülern, die dagegen verstoßen, ihr Handy für die Dauer des Unterrichts abzunehmen. Demgegenüber dürfte eine Durchsuchung der Handyinhalte durch Lehrkräfte ohne besonderen Anlass kritisch zu beurteilen und mit dem bloßen staatlichen Erziehungsauftrag wohl kaum noch zu rechtfertigen sein.

Anders ist das selbstverständlich bei konkreten Verdachtsmomenten, dass der betreffende Schüler rechtswidrige, zum Beispiel pornographische oder gewaltverherrlichende Inhalte auf seinem Handy gespeichert hat. Liegt ein solcher begründeter Verdacht vor, darf und muss der jeweilige Lehrer möglicherweise sogar kontrollierend eingreifen.
Bestätigt sich der Verdacht, so kann dies unter Umständen auch zur Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie gegebenenfalls zu strafrechtlichen Verfahren nach dem Jugendstrafrecht führen.

PCPro-Anwältin Dr. Sabine Boksanyi, Kanzlei Taylor Wessing

Tags: , , .
Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Anzeige