DOSSIERS
Vorsicht vor ungewollten Verträgen und fiesen AGB
Die Abo-Falle
Das Kleingedruckte
Vorsicht vor ungewollten Verträgen und fiesen AGB

Der Haken liegt im Kleingedruckten – in den AGB. Dort finden sich, in der Regel vom Kunden ungelesen, jede Menge Einschränkungen zur angebotenen Dienstleistung. So wird beispielsweise im Kleingedruckten erwähnt, dass es sich um einen vierwöchigen Testzugang handelt, dieser muss aber schon nach zwei Wochen gekündigt werden ? sonst wird ein Jahresabo fällig. Oder dass der Kunde, wenn er mehr als 2 GByte aus dem Usenet Daten zieht, automatisch ein Jahresabonnement abschließt. Auch die meisten angeblichen Probenversender kassieren dank Kleingedrucktem mächtig ab: Sie lassen den Anwender in dem Glauben, er bekäme gegen eine Gebühr Proben zugesandt – doch stattdessen wird der Kunde nur in eine Datenbank des Dienstleisters eingetragen – ohne Garantie auf Zusendung der Proben.
Erfahrungsgemäß zahlt der Kunde ohne je eine Probe im Briefkasten zu finden.
Trotz Beschwerdewelle: Abzocke geht weiter
Geschädigte fragen sich: Wie können dubiose Anbieter
immer wieder solche Abo-Fallen mit undurchsichtigen AGB-Klauseln aufstellen? Dazu der auf Internet-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Alexander Schneehain: “Das Gesetz schützt gerade bei der Verwendung von AGB vor so genannten ‘überraschenden Klauseln’. Wenn also auf einer Seite deutlich steht ’100 SMS gratis’, kann ich nicht über AGB diese 100 SMS kostenpflichtig gestalten. Solch eine Vereinbarung wäre unwirksam, da sie überraschend ist. Das wissen auch die Betreiber, denn mir ist kein Fall bekannt, in denen die einschlägigen Betreiber die Forderungen gerichtlich durchzusetzen versuchen.” Ralf Reichertz vom Verbraucherschutz schlägt in die gleiche Kerbe: “Natürlich müssen die Anbieter verpflichtet werden, beispielsweise auf eine Kündigungspflicht auch in der Schnupperphase, zumindest in der Bestellroutine, leicht erkennbar hinzuweisen – das wird häufig versäumt.”






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