Recht für Webdesigner
Vertragliche Haftungsfallen und Webdesign
Die rechtliche Lage ist für Webdesigner unübersichtlich und voller Tücken. Unser Autor, RA Andre Schenk, gibt wertvolle Hinweise, die viel Geld und Ärger sparen können.
I. Einleitung
Recht für Webdesigner
Der Webdesignmarkt in Deutschland ist seit langem ein äußerst hart umkämpftes Segment. In den vergangenen Jahren sind die Webdesignagenturen wie Pilze aus der Erde geschossen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass den vielen guten und professionell arbeitenden Webdesignagenturen auch noch ebenso viele unprofessionelle Hobby-Designer gegenüberstehen.
Folge dieser Marktüberfrachtung ist, dass es für die einzelnen Anbieter immer schwieriger wird, sich ein Stück vom Kuchen abzuschneiden. In logischer Konsequenz findet unter Webdesignern ein sehr starker Verdrängungswettbewerb statt. Dieser Konkurrenzkampf wird sehr häufig weniger über die Qualität als über ein extremes Preisdumping vorangetrieben, wie die Tatsache zeigt, dass Internetpräsenzen mittlerweile bereits ab 250 Euro erstellt werden.
Häufig fällt dabei diesem ?Preiskrieg? nicht nur die Qualität einer Präsenz, sondern insbesondere auch die rechtliche Sicherheit eines Internetauftritts zum Opfer. Webdesigner sind aufgrund des Preisdrucks nicht selten gezwungen, eine Internetpräsenz innerhalb kürzester Zeit zu erstellen, um die Wirtschaftlichkeit des Auftrages überhaupt noch zu wahren. Dabei werden oftmals die vertragliche Haupt- und Nebenleistungspflichten gegenüber dem Auftraggeber vernachlässigt.





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