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Anfang Oktober stellte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für eine weitere Neufassung des Urheberrechtsgesetzes vor. Die digitale Privatkopie von Audio- und Video-CDs und -DVDs bleibt demnach erlaubt, solange kein Kopierschutz umgangen wird. Musik- und Filmindustrie hatten darauf gedrängt, digitale Privatkopien gänzlich zu verbieten.
Downloads von Tauschbörsen sollen künftig bereits dann unzulässig sein, wenn die Dateien ?offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich? gemacht werden. Das zurzeit geltende Gesetz kann man dagegen noch so interpretieren, dass der Download einer MP3-Datei nur dann illegal ist, wenn sie ganz offensichtlich auch illegal hergestellt wurde. Daher ist noch kein Fall bekannt, bei dem ein Downloader angeklagt wurde. Eine generelle Auskunftspflicht der Internet-Serviceprovider gegenüber der Musik- und Filmindustrie ist im Entwurf bislang nicht vorgesehen.
Bei Sicherungskopien von Programmen und Spielen bleibt vorerst alles beim Alten, die entsprechenden Paragraphen wurden im Entwurf nicht angetastet. Mit dem fertigen Gesetz ist frühestens Mitte 2005 zu rechnen. Die Diskussion ist noch in vollem Gange.






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