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Urheberrechtsgesetzes verbietet zwar das Umgehen von Schutzmaßnahmen, er gilt jedoch ausdrücklich nicht für Software (§95). Von jeder Software dürfen Sie eine Sicherungskopie anfertigen.
Sicherungskopien verboten?
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Wer im Internet unter dem Stichwort ?Sicherungskopie? stöbert, stößt schnell auf solche Aussagen: ?Seit einem Jahr verboten, wenn dabei ein Kopierschutz umgangen wird.? Das ist falsch. §95 des Urheberrechtsgesetzes verbietet zwar das Umgehen von Schutzmaßnahmen, er gilt jedoch ausdrücklich nicht für Software ( ?Das Urheberrechtsgesetz erlaubt Sicherungskopien von Software?).
Sogar die BSA räumt das ein. ?Von jeder Software dürfen Sie eine Sicherungskopie anfertigen?, ist auf der Homepage der Software-Herstellerlobby nachzulesen. Laut Gesetz gilt das zumindest dann, wenn die Kopie ?für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich? ist. CDs und DVDs haben eindeutig eine begrenzte Lebensdauer, schon ein einziger Kratzer kann das Aus bedeuten. Das Recht auf eine Sicherungskopie besteht also, vorausgesetzt, die Software wurde legal gekauft. Nicht erlaubt ist hingegen, die Sicherungskopie oder das Original zu modifizieren, also beispielsweise die CD-Abfrage zu entfernen.
?Von jeder Software dürfen Sie eine Sicherungskopie anfertigen?, sagt auch die BSA, der Öffentlichkeit primär als Raubkopien-Jägerin bekannt.






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